Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Rollrasen-Prozess beendet: Hohe Strafe für die Angeklagte

Würzburg

Rollrasen-Prozess beendet: Hohe Strafe für die Angeklagte

    • |
    • |
    Für einen Euro pro Quadratmeter hatte die Angeklagte Rollrasen im Internet angeboten.
    Für einen Euro pro Quadratmeter hatte die Angeklagte Rollrasen im Internet angeboten. Foto: Theresa Müller

    Kinderpflegerin hat sie gelernt, sich aber in den vergangenen Jahren aufs Betrügen mit tollen Geschichten verlegt: Am Donnerstag hat das Landgericht Würzburg eine 29-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung.

    Verurteilung 2016 und "enorme Rückfallgeschwindigkeit"

    Als Richter habe er in über 30 Jahren keinen auch nur annähernd vergleichbaren Fall erlebt, sagte der Vorsitzende Konrad Döpfner und es sah so aus, als würde die Angeklagte das als Kompliment auffassen. Wie während der gesamten Beweisaufnahme, tuschelte sie auch während der Urteilsbegründung am laufenden Band mit ihren beiden Verteidigern.

    Bereits im November 2016 war die Frau wegen "üblicher" Betrugsfälle mit Handyverträgen und Online-Bestellungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden – auf Bewährung. Zwei Tage später habe sie bereits, so das Gericht, angefangen, diese Chance "mit enormer Rückfallgeschwindigkeit" zu missbrauchen.

    Rollrasen, Fernreisen, erfundene Schwangerschaft

    Hatte sie vor dem ersten Urteil 2016 noch meist Freunde und Bekannte betrogen, habe sie von da an ihren Aktionsradius über die sozialen Medien ausgeweitet. Und das mit immer neuen Betrugsvarianten. Unter anderem hatte sie Rollrasen extrem günstig im Internet zum Kauf gegen Vorkasse angeboten. Wie sie ausgerechnet auf Rollrasen kam, blieb offen. Die Frau machte dazu während des Prozesses keine Angaben. Jedenfalls wurde in keinem Fall das Grün von der Rolle geliefert. Ähnlich lief ihre Masche mit eigentlich teuren Fernreisen, die sie angeblich gebucht hatte: Ihren Opfern tischte sie die Geschichte auf, dass sie die Reisen wegen einer bevorstehenden Operation nicht antreten könne und daher zum Schnäppchenpreisen anbiete.

    Besonders dreist: Mit einer frei erfundenen Schwangerschaft hatte sie einen Mann unter Druck gesetzt. Dem Zufallsbekannten, mit dem sie einmal das Bett geteilt hatte, hatte sie angeboten, abtreiben zu lassen, wenn er ihr dafür einen Motorroller kauft. Der Mann ließ sich darauf ein, was ihn 3790 Euro kostete.

    Um rund 50 000 Euro betrogen

    Sie wisse nicht, warum sie das alles gemacht habe, erklärte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Es tue ihr wirklich leid. Das hatte sie auch schon zu ihren Opfern gesagt. Allerdings, so das Gericht, habe das keinen großen Eindruck gemacht. Leid tue ihr ganz offensichtlich nur, dass sie angeklagt und verurteilt wurde, nicht, dass zahlreiche Opfer um insgesamt knapp 50 000 Euro betrogen wurden.

    Angeklagt waren über 20 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug und das sei, so Staatsanwältin Martina Pfister-Luz, nur die "Spitze eines Eisbergs". Zahlreiche weitere Fälle habe man vorab eingestellt. Die Frau lüge, sobald sie den Mund aufmacht, nutze vorhandene Intelligenz und sei professionell, skrupellos und superdreist vorgegangen: Wer sich so verhält, sei in erster Linie ein klassischer Betrüger und nicht krank. Eine Persönlichkeitsstörung liege zweifelsfrei vor, ein Hang zur Schauspielerei, das Bemühen, als clever bewundert zu werden. Aber das gehöre alles zum Betrüger. Rechtsanwalt Bernhard Löwenberg räumte in seinem sehr kurzen Plädoyer ein: Gegen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft könne man leider nahezu nichts sagen.

    Staatsanwältin Pfister-Luz wird sich den Tag rot im Kalender anstreichen: Das Gericht meinte, ihr Plädoyer könne man weitgehend zur Begründung des Urteils übernehmen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden