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Leinach: Sammeländerung von 15 Bebauungsplänen

Leinach

Sammeländerung von 15 Bebauungsplänen

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    Eine Vereinheitlichung von Festsetzungen der Bebauungspläne im gesamten Ortsgebiet zur Vereinfachung von Bauvorhaben strebte die Gemeinde Leinach bereits im Jahr 2021 an. Mit der Kenntnisnahme und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erfolgten öffentlichen Auslegung konnte jetzt die erforderliche Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen. Das notwendige Procedere verdeutlicht die mit dem Vorhaben verbundene extrem lange Vorbereitung durch das beauftragte Planungsbüro sowie bürokratische Hürden, die zugunsten von Bauwerbern eine Verbesserung und Vereinfachung mit sich bringen soll.

    Einen ungewöhnlich langen Zeitraum in Anspruch nahm das von der Gemeinde betriebene Unterfangen zur Vereinfachung von Bauvorhaben im Ortsgebiet. Das Ansinnen war bereits im Jahr 2021 mit der Beauftragung eines Fachbüros angestoßen worden. Die Zielsetzung dabei galt einer Sammeländerung von 15 geltenden Bebauungsplänen. Die mit dem Vorhaben verbundenen Vereinheitlichungen galten insbesondere baulichen Dachaufbauten, Dachneigungen sowie Einfriedungen von Anwesen. Statt deren individueller Regelung je geltendem Bebauungsplan wurden die vereinheitlichten entsprechenden Festsetzungen vorab in einer Baugestaltungssatzung geregelt.

    Stellungnahmen vorgelegt

    Aus der neu erarbeiteten Baugestaltungssatzung ergab sich als Grundlage zur angestrebten Sammeländerung der Bebauungspläne die vorgegebene notwendige öffentliche Auslegung zur Stellungnahme und Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Diese erfolgte laut Bürgermeister Arno Mager (UBL) zu Jahresbeginn. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen legte die Verwaltung dem Ratsgremium in der jüngsten Sitzung zur Kenntnisnahme und Abwägung vor.

    Beides, Kenntnisnahme wie auch die Abwägung, verabschiedete der Gemeinderat einstimmig. Die ergänzende Beschlussfassung galt den im Verlauf der Auslegung eingegangenen Änderungen samt Begründungen als Satzung zur Sammeländerung von 15 geltenden Bebauungsplänen. Wie Bürgermeister Arno Mager verdeutlichte, werde die Satzungsänderung mit ihrer Bekanntmachung wirksam. In die Sammeländerung der Bebauungspläne war laut Mager auch das Bauamt am Landratsamt Würzburg mit eingebunden. Dieses befürworte die damit wirksame Vereinfachung, teilte Mager dem Gemeinderat mit.

    Benennung "Bräunsdorfer Weg"

    Mit deutlich geringerem bürokratischen Aufwand verbunden war die Benennung eines Verbindungsweges in Nähe des Dorfladens zum "Bräunsdorfer Weg". Wie Geschäftsleiter Michael Kurz auf Nachfrage der Redaktion bestätigte, führt der betreffende Weg hinter der Seniorenwohnanlage durch die neu geschaffene Grünanlage entlang des Leinach-Baches vorbei am Dorfladen zur sogenannten Einheitsbrücke. Mit der Bezeichnung "Park St Cyr" war die Grünfläche mit integrierter Boule-Spiel-Fläche der französischen Partnergemeinde Saint-Cyr-du-Ronceray gewidmet worden.

    Der bei der naturnahen Gestaltung der Bachaue entstandene Fußweg sollte auf Vorschlag des Partnerschaftskomitees den Namen der sächsischen Partnergemeinde Bräunsdorf, einem inzwischen eingemeindeten Ortsteil der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna erhalten. Die seit der Wende bestehende Gemeindepartnerschaft mit Bräunsdorf wurde vor zwanzig Jahren offiziell besiegelt. Entsprechend des Hintergrundes soll der "Bräunsdorfer Weg" nach Auskunft des Geschäftsleiters noch kenntlich gemacht werden.

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