Im Konflikt mit der Heimaufsicht des Landkreises Würzburg und dem Bezirk Unterfranken als finanzieller Träger besteht aus Sicht des St. Josefs-Stift Eisingen kein Anlass zur Panik: Das Stift stehe "nicht kurz vor dem Aus oder der Insolvenz", heißt es in einer Mitteilung der Einrichtung für rund 450 Menschen mit Behinderung.
Sanierung der Bäder gefordert: 150.000 Euro Zwangsgeld drohen
Das St. Josefs-Stift reagiert damit auf besorgte Nachfragen nach der jüngsten Berichterstattung dieser Redaktion. Darin ging es um behördliche Auflagen, geforderte Zwangsgelder und eine Sanierung der Bäder im Wohnpflegeheim, die laut Bescheid der Heimaufsicht bis Ende März zu erfolgen habe. Sonst droht ein Zwangsgeld in Höhe von 150.000 Euro.
Vom Stift heißt es, man bemühe sich seit Jahren um eine Lösung – es fehle aber an einer hinreichenden Finanzierung durch den Bezirk. Würde das Zwangsgeld fällig, drohe eine Schließung des Wohnpflegeheims oder ansonsten die Insolvenz des ganzen Stifts.

Noch hofft die Geschäftsleitung auf eine Lösung an einem Runden Tisch aller Beteiligten. Außerdem treten zum 1. Januar Änderungen zum Pflege- und Wohn-Qualitätsgesetz in Kraft. Sie könnten zu einer Neubewertung der Situation führen.
In seiner Stellungnahme stellt Stift-Geschäftsführer Marco Warnhoff klar: Dass eine Sanierung der Bäder nötig ist, sei schon vor seinem Antritt im Herbst 2020 bekannt gewesen. Auf frühere Forderungen habe die Heimaufsicht in einem Bescheid vom Dezember 2022 hingewiesen. Bereits zuvor habe man Sanierungsmittel beim Bezirk beantragt.

Nicht zutreffend ist laut Warnhoff die Darstellung, das Josefs-Stift habe 45.000 Euro an Zwangsgeldern – verhängt durch die Heimaufsicht – nicht bezahlen können und sei deshalb vor wenigen Tagen gepfändet worden. Vielmehr habe man die Zahlung bis zuletzt bewusst verweigert, weil die Zwangsgelder aus Sicht der Einrichtung teils faktischer, teils gesetzlicher Grundlage entbehren.
So wurden laut Stift allein 30.000 Euro für angebliche Verstöße gegen nächtliche Verschlusszeiten bei drei Bewohnern erhoben, obwohl das Betreuungsgericht das Vorgehen – Aufschluss je nach Schlafrhythmus – Ende November bestätigt habe. Trotzdem sei die Pfändung erfolgt. Dabei sei kurz davor im Gespräch mit Landrat Thomas Eberth noch eine Überprüfung in Aussicht gestellt worden. Darauf habe man sich verlassen – und dann nicht mehr reagieren können.
Der Geschäftsführer weist den im Beitrag geäußerten Vorwurf der Heimaufsicht zurück, das Stift würde nichts gegen ein moniertes Schimmelproblem in den Bädern unternehmen. Wo Schimmel auftritt, werde er beseitigt. Eine externe Firma habe mehrfach bestätigt, dass es sich bei der Stelle "um eine Verfärbung handelt".