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Veitshöchheim: Schutz der Anwohner: Gemeinderat beschließt Nutzungszeiten für Kunstrasenplatz des SVV

Veitshöchheim

Schutz der Anwohner: Gemeinderat beschließt Nutzungszeiten für Kunstrasenplatz des SVV

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    Für den bislang zu jeder Tages- und Nachtzeit für jedermann zugänglichen öffentlichen Kunstrasenplatz des Sportvereins Veitshöchheim hat der Gemeinderat zum Schutz der Anwohner Nutzungszeiten festgelegt. Außerdem soll der Zugang mit einem verschließbaren Tor versehen werden.
    Für den bislang zu jeder Tages- und Nachtzeit für jedermann zugänglichen öffentlichen Kunstrasenplatz des Sportvereins Veitshöchheim hat der Gemeinderat zum Schutz der Anwohner Nutzungszeiten festgelegt. Außerdem soll der Zugang mit einem verschließbaren Tor versehen werden. Foto: Dieter Gürz

    Im April 2022 beschloss der Gemeinderat, dem Sportverein zu den Kosten von 225.000 Euro für den Umbau des Kleinspielfeldes mit Kunstrasen einen Zuschuss von 50 Prozent zu gewähren, gedeckelt auf einen maximalen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro. Der Gemeinderat verband dies mit der Auflage, dass der Kleinfeldplatz nach der Umwandlung in ein Kunstrasenspielfeld außerhalb der Trainingszeiten der Jugendmannschaften des SVV, auch künftig öffentlich als Bolzplatz für jedermann zugänglich sein muss.

    Während das übrige Sportgelände des SVV rundum abgezäunt ist, ist der öffentliche Platz des Kleinsportfeldes ohne Verschlussmöglichkeit aktuell zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar. Auch waren bislang keine Nutzungszeiten vorgegeben. Nach regelmäßigen Beschwerden von Anwohnern über die Lautstärke auf dem öffentlichen Sportplatz befasste sich nun der Gemeinderat in der Sitzung damit, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner getroffen werden können.

    Als Störfaktor wurde von Gemeinderat Stefan Oppmann vorgebracht, dass den Anwohnern vor allem die überlaute Musik ein Dorn im Auge sei, die Jugendliche dort über kabellose MP3-Boxen oder Bluetooth-Lautsprecher plärren lassen. Der Gemeinderat legte nun einstimmig als Nutzungszeiten für den öffentlichen Sportplatz des SVV Montag bis Samstag von 8 bis 21 Uhr und sonntags und an Feiertagen von 10 bis 20 Uhr fest.

    Ausgenommen von dieser Regelung ist der Trainingsbetrieb des SVV. Der SVV ist angehalten, den Zugang mit einem verschließbaren Tor zu versehen. Um das "Scheppern" beim Auftreffen von Bällen auf der Einzäunung zu beseitigen, will der SVV Ballauffangnetze installieren.

    Weiter bestellte das Gremium den Abteilungsleiter des Bürgerbüros, Martin Markert, zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und die Standesamtsleiterin Julia Winter zu seiner Stellvertreterin. Ohne Einwände zur Kenntnis genommen wurde, dass Karl Wolf als Nachfolger von Werner Röhm zum Obmann der Feldgeschworenen und Hilmar Laug als dessen Stellvertreter von den Veitshöchheimer Siebenern gewählt wurden.

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