Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Osthausen: Schweineskandal: Landwirt wird nicht zur Kasse gebeten

Osthausen

Schweineskandal: Landwirt wird nicht zur Kasse gebeten

    • |
    • |

    Die 2000 Schweine, die bei einem Landwirt in Osthausen bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) verhungert sind, verwesten oder vegetierten offenbar schon viel länger sterbend vor sich hin, als bisher bekannt war. Vor dem Verwaltungsgericht sagte eine Tierärztin am Montag: Sie gehe davon aus, dass die ersten Schweine bereits um die Jahreswende 2015/2016 verendet sind.

    Kadaver verrotteten seit zwei Jahren

    Das heißt, die Kadaver verrotteten annähernd zwei Jahre, ehe der Landwirt dies im April  2018 dem Landratsamt meldete. Das Gros der Tiere starb zwar später, die letzten nach Angaben der Tierärztin im Frühjahr 2018. Aber der Landwirt sah sich nicht in der Lage, die Entsorgung der Kadaver personell und finanziell zu stemmen.

    Das Landratsamt sah angesichts der steigenden Temperaturen - im Mai bereits 25 Grad - Eile geboten: Man vergab freihändig die Entsorgung an eine Firma für 200 000 Euro. Ein zweiter Anbieter wollte nur einen Bruchteil davon, kam aber nicht zum Zug, auch deshalb, weil er nicht so viel Personal einsetzen konnte.

    Bescheid laut Urteil rechtswidrig

    Die 200 000 Euro sieht Landrat Eberhard Nuß nun nicht wieder. Das Verwaltungsgericht Würzburg erklärte den  Bescheid für rechtswidrig - aus formalen Gründen.

    Die Mitarbeiter des Veterinäramtes hatten vor Ort im vorigen Frühjahr unter großem Druck gestanden: Sie befürchteten Risiken, die von den faulenden Kadavern und ihrem Geruch ausgingen.  Man hatte Angst vor der Übertragung von Keimen, Viren und Bakterien durch Ratten, wie Experten jetzt noch einmal deutlich machten.

    Betrieb war nicht hermetisch verschlossen

    "Der Betrieb war keineswegs so hermetisch abgeschlossen, wie dies behauptet wird", machte eine Tierärztin deutlich. Fenster standen offen, es regnete hinein und in der Fassade hätten Löcher geklafft - eine Bedrohung für das nächste Gehöft, das nur 350 Meter entfernt steht und die Gemeinde Osthausen, die in etwa 800 Metern Entfernung liegt. 

    Überdies war es schwer, sich in der faulenden Fleischmasse überhaupt einen Überblick zu verschaffen, was notwendig war: Man habe nur unter schwerem Atemschutz  mit Sauerstoffflasche jeweils höchstens eine Stunde in dem Stall verbringen können, sagte eine Teilnehmerin der Untersuchung.

    Gericht sieht genug Zeit für ordentliche Ausschreibung

    Am Ende beauftragte das Landratsamt so schnell wie möglich eine Entsorgungsfirma   - freihändig ohne Ausschreibung.  Aus heutiger Sicht wäre  dafür aber nach Überzeugung des Gerichts genug Zeit gewesen - auch wenn dies die Entsorgung um Wochen oder gar Monate verzögert hätte. Vergeblich wiesen Mitarbeiter der Kreisbehörde darauf hin, dass sie mühselig erst einmal Firmen finden mussten, die so eine Aufgabe stemmen konnten.

    "Sie haben nicht ausgeschrieben", rügte der Vorsitzende. "Das setzt besondere Dringlichkeit voraus." In der Vergabe-Akte sei der Punkt nicht dezidiert dokumentiert.  Es habe nur eine abstrakte, keine konkrete Seuchengefahr bestanden. "Hat es wirklich so gebrannt?", fragte der Vorsitzende, um sich selbst die Antwort zu geben: "Das steht in den Sternen."

    "Fachlich keine Bagatelle"

    Die Schädlingsbekämpfung hätte zwar nur etwa fünf Prozent der Kosten ausgemacht,  sei aber "fachlich keine Bagatelle, sondern ein wichtiger Punkt", wie der Vorsitzende hervorhob.  Die Schädlingsbekämpfung sei nicht im Bescheid angeordnet worden. Dieser formale Fehler war für das Gericht ausschlaggebend: Die Forderung an den Landwirt  wegen "einer Maßnahme, die nicht angeordnet ist, wäre rechtswidrig."  

    Der Landwirt wäre laut seinem Anwalt einverstanden gewesen, 30 000 Euro zu zahlen, etwa die Höhe die ein zweiter Anbieter geschätzt hatte. Mit dem Urteil zahlt er nun gar nichts. 

    Landrat Eberhard Nuß sagte dazu: "Wir sind sehr überrascht von diesem Urteil. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir prüfen, ob wir Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen können."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden