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Osthausen: Schweineskandal: Peta will Prozess – Mastbetrieb illegal betrieben?

Osthausen

Schweineskandal: Peta will Prozess – Mastbetrieb illegal betrieben?

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    Im Mai 2018 wurden die rund 2000 Schweine entsorgt, die über viele Monate hinweg in einem Stall bei Gelchsheim verendet waren. 
    Im Mai 2018 wurden die rund 2000 Schweine entsorgt, die über viele Monate hinweg in einem Stall bei Gelchsheim verendet waren.  Foto: Hannelore Grimm

    Die Tierschutzorganisation Peta will nicht hinnehmen, dass die Ermittlungen gegen einen Schweinehalter, der im vergangenen Jahr rund 2000 Schweine in seinem Stall bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) verenden ließ, ohne Gerichtsverfahren eingestellt werden. Gegenüber dieser Redaktion hat Peta angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg einlegen zu wollen. Unterdessen kommen Details aus den Ermittlungsergebnissen ans Licht: Laut Staatsanwaltschaft soll die Schweinemastanlage unerlaubt betrieben worden sein.

    In ihren Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft herausgefunden, dass der Landwirt bereits seit Frühjahr 2017 seinen Pflichten als Tierhalter nicht mehr nachgekommen war und bereits seit diesem Zeitpunkt billigend in Kauf genommen hatte, dass seine Schweine infolge der Unterversorgung mit Luft, Wasser und Futter qualvoll verenden. Das Tierschutzgesetz sieht für solche Verstöße Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor. Zu einer Anklage kommt es aber nicht, weil ein psychiatrischer Gutachter den Bauern für die fragliche Zeit für schuldunfähig erklärt hat.

    Stall soll ohne Genehmigung betrieben worden sein

    Inzwischen wurde der Redaktion bekannt, dass die aus zwei Gebäuden bestehende Stallung ohne die erforderliche Genehmigung betrieben worden sein soll. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen die Schwester des Landwirts wegen Beihilfe zum unerlaubten Betrieb von Anlagen ermittelt. Das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt – wegen geringer Schuld, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt.

    "Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man so etwas monatelang geheim halten kann, ohne dass jemand etwas mitbekommt."

    Edmund Haferbeck, Tierschutzorganisation Peta

    Das kleinere der beiden Stallgebäude mit knapp 1300 Mastplätzen hatte der Landwirt 2008 erworben und 2011 einen Bauantrag für den Bau eines zweiten Stallgebäudes mit 1480 Mastplätzen gestellt. Laut den Ermittlungen wurde er damals vom Landratsamt daraufhin hingewiesen, dass für Schweinemastanlagen mit mehr als 1500 Plätzen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich ist, die unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange voraussetzt.

    Staatsanwaltschaft spricht von Umgehungstatbestand

    Den Bauantrag stellte schließlich eine neu gegründete Kommanditgesellschaft mit dem Landwirt als persönlich haftendem Gesellschafter und seiner Schwester als Teilhaberin. Wie das Landratsamt mitteilt, wurde die Baugenehmigung im September 2012 erteilt, weil man davon ausging, dass es sich um zwei Betriebe unterhalb der Genehmigungsschwelle nach BImSchG handelt. In ihrer Einstellungsverfügung, die der Redaktion vorliegt, spricht die Staatsanwaltschaft von einem Umgehungstatbestand und geht davon aus, dass die beiden Stallgebäude von Anfang an als Betriebseinheit geplant waren. Der Anwalt des Landwirts will sich dazu auf Anfrage nicht äußern. "Für uns ist der Fall abgeschlossen, deshalb wird es auch keine weitere Stellungnahme geben", teilte er mit.

    Aus Sicht des Landratsamts wurde der Schweinestall somit unerlaubt betrieben. Das habe sich aber erst herausgestellt, nachdem dort im April 2018 die rund 2000 verendeten Schweine gefunden worden waren. Weil sich die Schwester 2011 dem Landratsamt gegenüber als verantwortliche Betreiberin des geplanten Stalls ausgewiesen hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft auch gegen sie.

    "Unter diesen Umständen ist für die Erhebung einer öffentlichen Klage kein Raum, sodass das Ermittlungsverfahren einzustellen war."

    Staatsanwaltschaft Würzburg

    Laut den Ermittlungen waren die automatischen Fütterungsanlagen der Stallgebäude spätestens seit Herbst 2016 außer Betrieb, sodass die Schweine von Hand gefüttert werden mussten. Die Telefonanlage, die den Betreiber rund um die Uhr über Störungen an Fütterung und Lüftung informiert und die gesetzlich vorgeschrieben ist, habe demnach seit März 2016 im kleineren Stall nicht mehr funktioniert und sei im November 2016 auch im größeren Stall ausgefallen. Im Frühjahr 2017 habe der Landwirt die Versorgung im kleineren und später auch im größeren Stall völlig eingestellt und die Schweine, die bis dahin noch nicht tot waren, ebenfalls verenden lassen.

    Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungverfügung aus dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen zitiert, litt der Landwirt während des gesamten Tatzeitraums an einer schweren Depression und war in diesem Zustand nicht fähig, "einsichtsgemäß" zu handeln. "Unter diesen Umständen", folgert die Staatsanwaltschaft, "ist für die Erhebung einer öffentlichen Klage kein Raum, sodass das Ermittlungsverfahren einzustellen war."

    Peta fordert öffentliches Verfahren

    Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei Peta, will diese Entscheidung nicht hinnehmen. "Die ganze Vorgeschichte ist schon ein Skandal an sich", sagt er. Er spricht von einem "groß angelegten Betrug" mit dem Ziel, Tierschutzauflagen und Bauvorschriften zu umgehen. Um die Hintergründe aufzuklären, fordert Peta, dass der Fall zur Anklage gebracht und öffentlich verhandelt wird. Über die Schuldfähigkeit des Beschuldigten müsse dann der Richter entscheiden.

    Ebenso unverständlich sei, so Haferbeck, dass das persönliche Umfeld bei den Ermittlungen weitgehend außen vor blieb. Haferback geht davon aus, dass der Landwirt Mittäter, zumindest aber Mitwisser hatte. "Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man so etwas monatelang geheim halten kann, ohne dass jemand etwas mitbekommt", sagt er. Bei einem früheren Einschreiten hätten viele Tiere noch vor dem qualvollen Tod bewahrt werden können.

    Adressat für die Beschwerde wäre die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, die die Einstellungsentscheidung der Würzburger Staatsanwaltschaft dann überprüfen muss und gegebenenfalls rückgängig machen kann. Bislang sei dort aber noch keine Beschwerde eingegangen, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.

    Landwirte sehen sich Verdächtigungen ausgesetzt

    Bei den Berufskollegen des Landwirts hat der Fall an sich ebenso Entrüstung ausgelöst, wie die spätere Einstellung des Verfahrens. "Das Entsetzen der Bauern ist vermutlich noch größer als das der Öffentlichkeit", sagt ein Landwirt, der wenige Kilometer von Osthausen entfernt einen Schweinestall mit über 1000 Mastplätzen betreibt. Dass der Tat eine psychische Störung zugrunde liegt, hält er für naheliegend. "Kein normaler Mensch bringt so etwas fertig." Schließlich könne es einem Betrieb wirtschaftlich nur gut gehen, wenn es den Tieren gut geht.

    Als Opfer der Ereignisse sehen sich Landwirte in Gelchsheim und dem Ortsteil Osthausen, auf dessen Gemarkung der Stall steht. Nachdem auch überregionale Medien über den Fall berichtet haben, wurden einige von ihnen mit Verdächtigungen und Anfeindungen konfrontiert, wie Aussagen mehrerer Landwirte gegenüber dieser Redaktion zeigen. Dabei stammt der Betroffene aus einem mehrere Kilometer entfernten Nachbarort.

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