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KITZINGEN: Sex-Attacke in der Werkstatt

KITZINGEN

Sex-Attacke in der Werkstatt

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    Dass Angeklagte nicht belangt werden können, wenn sie sich mit Lügen verteidigen – davon macht der 43-Jährige reichlich Gebrauch. „Nur mal kurz Hallo gesagt“ nennt er das, was ihm später vom Gericht als sexuelle Nötigung und Körperverletzung nachgewiesen wird.

    Ob die Beziehung nun vier oder sechs Jahre gedauert hat, ob man nur ein paar Wochen oder anderthalb Jahre zusammen gelebt hat – darüber gehen die Meinungen auseinander. Nicht einmal auf das genaue Ende der Zweisamkeit können sich die Frau und der Mann einigen. Fest steht nur: Die Trennung zog sich länger hin – und sie war von Gewalt geprägt.

    Dass der Mann alles andere als harmlos ist und nicht „Nur mal kurz Hallo“ gesagt hat, zeigt eine Entscheidung des Kitzinger Amtsgerichts vom 27. April 2007: Damals wurde dem Mann per Gewaltschutzbeschluss untersagt, seiner ehemaligen Freundin näher als 100 Meter zu kommen. Außerdem wurde ihm auferlegt, nicht ihre Wohnung zu betreten und sie an ihrem Arbeitsplatz in Ruhe zu lassen.

    Der Grund: Der Mann hatte der 39-jährigen Frau nachgestellt. In der Werkstatt passte der 43-Jährige seine Ex ab, beleidigte sie und wurde grob handgreiflich. Nachdem der Werkstatt-Leiter zweimal vergeblich ein Hausverbot ausgesprochen hatte, informierte er die Polizei und brachte so die Ermittlungen ins Rollen.

    Von Strafrichter Thorsten Seebach („Sie wollten ihr zeigen, wer das Sagen hat und haben sie als Frau degradiert!“) holte sich der vorbestrafte Mann nun die neunte Verurteilung ab: Das Gericht sprach eine neunmonatige Freiheitsstrafe aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Hartz-IV-Empfänger 240 Stunden soziale Dienste leisten.

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