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Würzburg/Schweinfurt: Silvester: Wo in Unterfranken Feuerwerk erlaubt ist - und wo nicht

Würzburg/Schweinfurt

Silvester: Wo in Unterfranken Feuerwerk erlaubt ist - und wo nicht

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    Wunderkerzen sind an Silvester erlaubt. Bei Feuerwerk sieht es anders aus.
    Wunderkerzen sind an Silvester erlaubt. Bei Feuerwerk sieht es anders aus. Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Es dürfte ein ruhiger Jahreswechsel werden. Um Menschenansammlungen zu verhindern, hat die Staatsregierung das traditionelle "Böllern" in der Silvesternacht im öffentlichen Raum verboten. Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern wurde untersagt. In den Kommentarspalten auf mainpost.de und in sozialen Netzwerken haben einige Leser angekündigt, das neue Jahr dennoch mit Raketen begrüßen zu wollen.

    Dabei wollten sie auf alte, möglicherweise aus vergangenen Jahren übrig gebliebene Feuerwerkskörper zurückgreifen. Davor warnt allerdings die Berufsfeuerwehr Würzburg. Vorsicht sei vor allem geboten, wenn Raketen und Böller etwa bei einer Lagerung im Keller feucht geworden sein könnten, so ein Sprecher auf Nachfrage dieser Redaktion. Dann bestehe nämlich die Gefahr, dass es zu einer verzögerten Zündung kommt, oder "eine Rakete ganz was anderes macht, als sie eigentlich soll". In jedem Fall sollte man die Gebrauchsanweisung genau prüfen.

    Böllern darf man in der Silvesternacht ohnehin nur vom eigenen Privatgrundstück aus, allerdings auch nur, sofern das keine gesonderte Regelung der Kommune verbietet. In Mittelfranken haben die Städte und Gemeinden Feuerwerk generell verboten. Und wie sieht es in Unterfranken aus? Ein Überblick:

    2020 ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten - wie auch in Würzburg. Grund ist die immer noch andauernde Corona-Pandemie und die damit verbundene Ausgangssperre ab 21 Uhr bis 5 Uhr. Ein Schild in der Norma, Zellerau, weißt darauf hin.
    2020 ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten - wie auch in Würzburg. Grund ist die immer noch andauernde Corona-Pandemie und die damit verbundene Ausgangssperre ab 21 Uhr bis 5 Uhr. Ein Schild in der Norma, Zellerau, weißt darauf hin. Foto: Johannes Kiefer

    Würzburg

    Ein prinzipielles Feuerwerksverbot haben Stadt und Landkreis Würzburg nicht erlassen. Allerdings fordert der städtische Ordnungsreferent Wolfgang Kleiner die Bürger auf, auch auf privaten Flächen auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern heuer zu verzichten. Durch die Corona-Pandemie seien Krankenhäuser und Notfallambulanzen bereits jetzt stark belastet. Kleiner: "Da ist jeder Unfall einer zu viel."

    Generell ist in Würzburg in der Silvesternacht das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in vielen Bereichen verboten, zum Beispiel in der Domstraße, am Marktplatz, auf der Alten Mainbrücke und rund um die Wallfahrtskirche "Käppele", der Festung Marienberg und der Residenz.   

    Schweinfurt

    Auch für die Stadt Schweinfurt wurde zwar - etwa für den eigenen Garten - kein generelles Verbot ausgesprochen, allerdings wird in einer Pressemitteilung der Stadt dringend davon abgeraten, auf Privatgrund Feuerwerk zu zünden. Als Grund werden auch hier die ohnehin stark ausgelasteten Krankenhäuser genannt. Außerdem solle der Rettungsdienst entlastet werden.

    Im Landkreis Schweinfurt dürfen Feuerwerkskörper auf privatem Grund gezündet werden. So erklärt etwa die Stadt Gerolzhofen, dass auf Privatgrund – unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen – Feuerwerk abgebrannt werden kann. Allerdings gilt in Gerolzhofen auch für die Böllerei auf Privatgrund eine weitere strenge Regel: Das Abbrennen von Silvesterraketen und pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe der Kirchen, Krankenhäuser, Altersheime sowie der historischen Gebäude, insbesondere der Fachwerkhäuser, ist schon immer verboten. Auch tagsüber. Und dies gilt nicht nur für Böllern im öffentlichen Verkehrsraum, sondern zum Schutz der genannten Gebäude und Einrichtungen auch für Feuerwerke auf privatem Grund. Die Polizeiinspektion Gerolzhofen hat die Überwachung dieser Regeln angekündigt.

    Rhön-Grabfeld

    Keinen Grund für eine verschärfte Regelung sieht man im Landkreis Rhön-Grabfeld. "Wir haben hier auf dem Land nicht die Menschenansammlungen wie in den größeren Städten", sagt dazu Jörg Geier vom Landratsamt in Bad Neustadt. "Es gibt nicht die auffälligen Silvester-Brennpunkte." Es gelten die gängigen bundesweiten Regeln mit Verkaufsverbot von Feuerwerk, Böllerverbot an öffentlichen Plätzen und Straßen und Ausgangssperre ab 21 Uhr. "Ein eigenes Regelwerk halten wir nicht für notwendig", so Geier.

    Ein Feuerwerk an Silvester, wie das vom vergangenen Jahr, wird es dieses Jahr nicht geben.
    Ein Feuerwerk an Silvester, wie das vom vergangenen Jahr, wird es dieses Jahr nicht geben. Foto: Silvia Gralla

    Kitzingen

    Als Lehre aus dem verheerenden Rathausbrand in der Silvesternacht des Jahres 1984 hat Kitzingen ein Feuerwerks- und Böllerverbot ausgesprochen, das seitdem für die gesamte Innenstadt gilt. Darüber hinaus hat die Stadt nach Auskunft von Pressesprecherin Claudia Biebl die allgemein geltenden Vorschriften für dieses Jahr nicht verschärft. Es gilt also kein generelles Feuerwerksverbot in der Stadt.

    Die Stadt Volkach hat nach Angaben von Bürgermeister Heiko Bäuerlein darauf verzichtet, über das in der Altstadt allgemein geltende Feuerwerksverbot hinaus weitere Böllerverbote für die Silvesternacht zu erlassen. Er erwartet: Das diesjährige Verkaufsverbot für Raketen und Knaller führe zusammen mit der Lockdown-Ausgangssperre ab 21 Uhr im Endeffekt ohnehin zu einem Zustand, der einem allgemeinen Feuerwerksverbot sehr nahe kommt. Und wenn jemand daheim, auf Terrasse oder Balkon, einen vom Vorjahr übrig gebliebenen Silvesterböller zünden möchte, dann möchte der Volkacher Bürgermeister ihm dies nicht verbieten.

    Main-Spessart

    Die Stadt Marktheidenfeld empfiehlt allen Bürgern, in diesem Jahr auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten und damit einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention zu leisten. Zusätzliche Verbote, zu den bereits geltenden, spricht auch sie nicht aus. Dazu kommt, dass vor allem in der Altstadt viele Fachwerkhäuser stehen, um die herum sowieso Verbotszonen für Feuerwerk oder Böllerschießen eingerichtet sind. 

    Dafür, dass es zu Silvester nicht total ruhig bleibt, hat Karlstadt einen charmanten Weg gefunden. Zwar spricht auch hier die Stadtverwaltung keine zusätzlichen Verbote aus, sie bittet die Bewohner jedoch, am Silvesterabend "Die Ode an die Freude", also den vierten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven, laut zu spielen. Dabei sei es egal, ob die Melodie aus Lautsprechern oder selbst mit dem Instrument gespielt wird. Bürgermeister Michael Hombach sagt: "Wir wollen das positive Zusammengehörigkeitsgefühl im Stadtgebiet weiter ausbauen und das Beste aus der Situation machen – vielleicht wird das auch eine neue Tradition für unsere Stadt."

    Haßberge

    Während in den anderen Kommunen des Landkreises von Privatgrundstücken Raketen verschossen werden dürfen, gilt in der ensemblegeschützten Königsberger Altstadt mit ihren vielen historischen Fachwerkhäusern ein generelles Böllerverbot – und das nicht nur wegen Corona: Schon seit Jahren ist Feuerwerk hier aus Brandschutzgründen verboten, ebenso wie im Königsberger Ortsteil Unfinden.

    Ansonsten haben sich die Bürgermeister aller Kommunen des Landkreises Haßberge darauf geeinigt, Feuerwerk auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen generell zu verbieten. Also auch tagsüber an Silvester vor der Ausgangssperre ab 21 Uhr – und an Neujahr nach 5 Uhr. "Das Corona-Jahr 2020 endlich laut und bunt zu verabschieden, wäre sicher für uns alle ein wahrer Grund zum Feiern und ein tolles Feuerwerk wert gewesen", schreibt Dieter Möhring, Bürgermeister der Gemeinde Aidhausen und Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags. "Aber auf Grund der aktuellen Bestimmungen besteht an Silvester und Neujahr ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen."

    Diese Corona-Regeln gelten an SilvesterWie das Polizeipräsidium Unterfranken mitteilt, werden die Beamten mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in der Silvesternacht "strikte Kontrollen" zur Einhaltung der Corona-Regeln durchführen und "Verstöße konsequent beanstanden". Dabei werde die Polizei nicht nur in den Innenstädten und an beliebten Sammelpunkten, kontrollieren: Auch in "unterfränkischen Regionen mit besonders hohen Inzidenzwerten" werde man "verstärkt präsent sein".Private Treffen: Silvester und Neujahr darf man nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands verbringen. Dabei darf die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.Ausgangssperre: Auch in der Silvesternacht gilt bayernweit eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Nur in Ausnahmefällen darf man sich in dieser Zeit außerhalb einer Wohnung aufhalten, etwa aus medizinischen oder beruflichen Gründen. Das Abbrennen von Feuerwerk stellt indes "keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen", betont die bayerische Staatsregierung.Feuerwerk: "Böllern" im öffentlichen Raum ist in der Silvesternacht nicht möglich – allein schon aufgrund der Ausgangssperre. Wer um Mitternacht das neue Jahr mit Raketen begrüßen will, der kann das nur vom eigenen Privatgrundstück aus machen, sofern das keine gesonderte Regelung der Kommune verbietet. Allerdings ist der Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr ohnehin verboten.Alkohol: Im öffentlichen Raum gilt ein Alkoholverbot.Quelle: ben

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