Ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen zu nutzen sind, meist selbst bezahlt werden. Das trifft vor allem Ungeimpfte. Denn überall dort, wo die 3G-Regel greift, müssen sie negative Tests vorweisen. Wer Corona-Symptome hat oder Kontaktperson eines Infizierten ist, muss auch künftig nicht für einen Test bezahlen. Gratistests soll es auch weiterhin für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Doch auf wen trifft das zu und wie lässt sich das an der Teststation nachweisen? Die wichtigsten Antworten im Überblick:
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