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WALDBRUNN: Sonderrechte für Müllfahrzeuge

WALDBRUNN

Sonderrechte für Müllfahrzeuge

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    Wie bereits berichtet, hat sich die vor etwa einem Jahr eingerichtete Einbahnregelung für die Friedhofstraße bestens bewährt. Jedoch bemerkte die Bevölkerung, dass sich die Müllfahrzeuge nicht an die geänderte Regelung gebunden fühlten und die Straße nach wie vor entgegen der neu festgelegten Fahrtrichtung befahren. Dies auch zu Recht, wie Bürgermeister Hans Fiederling den Gemeinderäten in deren jüngster Sitzung nach einem Hinweis der Polizei mitteilte.

    Das Sonderrecht für die Müllfahrzeuge gründet auf Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung. Dieser räumt „Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind“ das Recht ein, die Friedhofstraße wie bisher zu befahren.

    Selbst für das Ortsoberhaupt war dieses Sonderrecht bist dato nicht bekannt, wie Fiederling gegenüber des Gemeinderates einräumte. Die Beobachtungen aus der Bevölkerung seien somit zwar zutreffend, eine Beanstandung aber nicht angebracht, folgerte der Bürgermeister. Mit einem Hinweis im Mitteilungsblatt der Gemeinde soll die Bevölkerung darüber informiert und um besondere Aufmerksamkeit an den Abfuhrtagen gebeten werden, um Unfälle zu vermeiden.

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