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Unterpleichfeld: Unterpleichfelder Gemeinderat beschließt: Spatenstich für die Grundschule ist noch im März

Unterpleichfeld

Unterpleichfelder Gemeinderat beschließt: Spatenstich für die Grundschule ist noch im März

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    So wird die künftige Grundschule in Unterpleichfeld mit integriertem Hort und der Schul- und Gemeindebücherei einmal aussehen. Die Planskizze zeigt die Nordseite mit dem Eingangsbereich in der Schulstraße.
    So wird die künftige Grundschule in Unterpleichfeld mit integriertem Hort und der Schul- und Gemeindebücherei einmal aussehen. Die Planskizze zeigt die Nordseite mit dem Eingangsbereich in der Schulstraße. Foto: Visualisierung: Baurconsult Architekten

    Mit dem Neubau der Grundschule in Unterpleichfeld geht es vorwärts. In der Februarsitzung fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Rohbauarbeiten für gut 2,67 Millionen Euro brutto an die Firma Göbel Hochbau GmbH in Rimpar zu vergeben. Nun hat das Ratsgremium beschlossen, die Firma Holzbau Müller Schick Bausysteme GmbH + Co.KG in Schondra (HMS) mit den Zimmerer- und Holzarbeiten für knapp 2,18 Millionen Euro zu beauftragen. In der nächsten Sitzung wird der Auftrag für den Aufzug vergeben.

    Mit diesen Beauftragungen zum Neubau der Grundschule in der Schulstraße mit integriertem Hort sowie der Schul- und Gemeindebücherei sei ein gutes Viertel der geschätzten Baukosten abgedeckt, wies Geschäftsstellenleiter Thomas Bäumel auf die wichtigen Entscheidungen hin. Alle drei Posten würden unter den vom Architektenbüro Baurconsult geschätzten Kosten liegen. Die Baubranche habe sich erholt.

    Das sei erfreulich, aber als die Unterpleichfelder den Neubau beschlossen, waren sie noch von elf Millionen Euro insgesamt ausgegangen. Diese Summe könne nicht gehalten werden und der Neubau wird den Haushalt der Kommune sicherlich noch etliche Jahre belasten. Dennoch ist Bürgermeister Alois Fischer zuversichtlich. Die Baugenehmigung des Landratsamts liegt vor, er Bauzeitplan stehe und "noch im März" soll der Spatenstich sein. Derzeit warte die Gemeinde auf die endgültige Förderzusage der Regierung.

    12.700 Euro für neue Gasheizung

    In der aktuellen Sitzung widmeten die Ratsmitglieder zunächst die "Pfarrer-Ort-Straße" nach. Das sei 2016 übersehen worden. Sie nahmen als Träger öffentlicher Belange das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A7 zwischen Fulda und Würzburg zur Kenntnis und beschlossen, für knapp 12.700 Euro brutto die Gasheizung im Rathaus auszutauschen. Aktuell sei der Wärmetauscher der Heizung kaputt. Er müsse dringend ersetzt werden. Weil die Gasheizung im Rathaus über 20 Jahre alt ist und sich in den letzten Jahren die Reparaturen gehäuft hatten. Einem örtlichem Angebot für die Neuanschaffung stimmten alle Gemeinderatsmitglieder  zu.

    Weil das Rathaus keine Fußbodenheizung hat, könne eine umweltfreundlichere Wärmepumpe nicht die nötige Wärme erzeugen. Geschäftsstellenleiter Bäumel erklärte, dass nun ein neuer Pufferspeicher dazu komme und die künftige Heizung später einmal mit Wasserstoff nutzbar sei.

    Bei weiteren Beschlüssen ging es um einen Zuschuss zu Fliesenarbeiten im Kellergang des Sportheims vom VfR Burggrumbach, um die 50-prozentige Reduzierung der Hallenmiete für den Kindergarten Burggrumbach beim nächsten Kleidermarkt und die Übernahme des Defizits des Kindergartenvereins St. Martin für das Abrechnungsjahr 2023. Alle Anträge wurden bewilligt. An den Kindergartenverein wurde der Wunsch nach einer "kräftigen Erhöhung der Mitgliedsbeiträge" angetragen.

    Solarpark Hilpertshausen wird kommen

    Beschlüsse fasste der Gemeinderat bei der Abwägung der Stellungnahmen im Hinblick auf den Bebauungsplan "Solarpark Hilpertshausen". Er soll in der Gemarkung Hilpertshausen im Umfang von circa 7,4 Hektar realisiert werden. 45 Behörden und Träger öffentlicher Belange waren einbezogen worden. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Hinweise eingegangen. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan für den künftigen Solarpark. Nun erfolgt die zweite Auslegung im Sinne des Baugesetzbuches zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

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