Alkohol trinken auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist zwar schon die ganze Zeit eigentlich tabu, wovon stellenweise auch Hinweisschilder künden. Doch ausdrücklich untersagt ist der Konsum sowie das Mitführen alkoholischer Getränke nicht. Das will die Stadt jetzt ändern: das generelle Verbot wird erlassen und satzungsrechtlich festgeschrieben. Darauf haben sich die Stadträte einstimmig am Dienstagnachmittag im Bau- und Ordnungsausschuss geeinigt – ebenso auf ein Alkoholverbot auf dem Wagnerplatz in Grombühl.
„Es geht hier um eine Vorbildfunktion“, erklärt Ordnungsreferent Wolfgang Kleiner gegenüber der Main-Post. Wenn halbstarke Jugendliche oder Heranwachsende am Spielplatz Alkohol trinken, würden andere Jugendliche oder spielende Kinder negativ beeinflusst.
Einen Anstoß zu diesem Verbot gab nicht zuletzt die Entwicklung am Wagnerplatz in Grombühl. Sowohl am dortigen Spielplatz wie auf der Grünanlage des Platzes sollen vor allem Jugendliche und junge Männer vermehrt mit der Bierflasche in der Hand oder anderen alkoholischen Getränken den Platz als ihr „Wohnzimmer“ nutzen. Auch wenn bislang keine Gewalttätigkeiten bekannt sind, schreckt das Passanten oder Familien mit Kindern ab, die Erholungsanlage zu nutzen.
Dies hat die Initiative Sicherheit im Sozialraum, ein Bündnis von Polizei, Diakonischem Werk und dem Sozial- sowie dem Kommunalreferat im vergangenen Jahr festgestellt. Im Dezember berichtete Kleiner dem Ordnungsausschuss und der beabsichtigten Konsequenz auf dem Wagnerplatz ein striktes Alkoholverbot zu erlassen.
Dessen rechtliche Verankerung in der städtischen Sicherheitssatzung hat der Ordnungsausschuss am Dienstag befürwortet. Das letzte Wort zu den Alkoholverboten auf Kinderspielplätzen sowie am Wagnerplatz hat der Stadtrat am 23. April.
Vor fünf Jahren bereits hat die Stadt ein Alkoholverbot an der Leonhard-Frank-Promenade beschlossen, um Partyexzesse einzustellen. In der Fußgängerzone gilt nach Aussage von Kleiner seit längerem ein Alkoholverbot. Alkoholische Getränke dürften dort nur im Bereich der zugelassenen Freiluftgastronomie konsumiert werden. „Mit Augenmaß achten wir auf die Einhaltung“, sagt Kleiner.