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Würzburg: Stadt und Kreis Würzburg: Maskenpflicht in Schulen bleibt!

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Stadt und Kreis Würzburg: Maskenpflicht in Schulen bleibt!

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    Warnstufe Gelb: In Stadt und Kreis Würzburg müssen Schüler ab der fünften Klasse ihre Maske im Unterricht auch weiterhin aufsetzen. Grund ist die hohe Zahl an Corona-Fällen in der Region.
    Warnstufe Gelb: In Stadt und Kreis Würzburg müssen Schüler ab der fünften Klasse ihre Maske im Unterricht auch weiterhin aufsetzen. Grund ist die hohe Zahl an Corona-Fällen in der Region. Foto: Julien Becker

    Wegen der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen in der Region Würzburg wird die Maskenpflicht im Schulunterricht in Stadt und Landkreis Würzburg um zwei Wochen bis einschließlich Freitag, 2. Oktober, verlängert. Dies teilte der Sprecher der Regierung von Unterfranken, Johannes Hardenacke, mit. Wie in den zwei Wochen seit dem Schulstart sind dabei Grundschüler zwar von der Maskenpflicht ausgenommen; alle Schüler an weiterführenden Schulen müssen den Mund-Nasen-Schutz im Unterricht aber weiter tragen. Die Verlängerung dieser Maskenpflicht gilt aktuell nur für die Stadt Würzburg und den Landkreis Würzburg. Weitere Städte oder Kreise in Unterfranken sind nicht betroffen. 

    Schüler und Lehrkräfte des Würzburger Röntgen-Gymnasiums beim Corona-Test: Weil das Gymnasium bereits wenige Tage nach Schulbeginn den ersten Corona-Fall hatte, musste die Schule geschlossen werden. Für die Schüler und Lehrkräfte wurde eigens eine Teststation am Würzburger Dallenbergbad eröffnet. 
    Schüler und Lehrkräfte des Würzburger Röntgen-Gymnasiums beim Corona-Test: Weil das Gymnasium bereits wenige Tage nach Schulbeginn den ersten Corona-Fall hatte, musste die Schule geschlossen werden. Für die Schüler und Lehrkräfte wurde eigens eine Teststation am Würzburger Dallenbergbad eröffnet.  Foto: Silvia Gralla

    Grundlage für die Verlängerung der Maskenpflicht im Unterricht in der stark von Corona betroffenen Region Würzburg ist der Rahmen-Hygieneplan des Bayerischen Kultusministeriums vom 2. September 2020. Dieser sieht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 (Stufe 2 oder Stufe Gelb) vor, dass "alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 auch am Sitzplatz im Klassenzimmer zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet" sind, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. Ausnahme sind Schüler der Jahrgangsstufe 1 mit 4.

    Hygieneplan des Kultusministeriums: Empfehlung, nicht strikte Vorgabe

    Wie der Sprecher der Regierung von Unterfranken auf Anfrage bestätigt, handelt es sich beim Rahmen-Hygieneplan des Kultusministeriums nicht um eine strikte Vorgabe, sondern um "eine Empfehlung". "Die drei Stufen des Hygieneplans (grün, gelb, rot oder Warnstufe 1,2,3) treten nicht automatisch in Kraft, sondern in Absprache des Gesundheitsamts mit der Schulaufsicht und den betroffenen Kommunen", führt der Sprecher aus.

    Sieben-Tage-Inzidenz ließe auch Stufe 3 des Hygieneplans zu

    Tatsächlich sieht der Rahmen-Hygieneplan des Bayerischen Kultusministeriums vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner auch Stufe 3 (oder Stufe Rot) des Plans in Kraft tritt oder treten kann. Stufe 3 sähe eine Teilung der Klassen und Unterricht im wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht vor. Außerdem wäre beim Ausrufen der Stufe 3 das Tragen einer Maske für Schüler aller Jahrgangsstufen verpflichtend. 

    Diese Zehntklässler  von der  Frieden-Mittelschule in Schweinfurt müssen im Unterricht die Maske nicht tragen: Im Unterrichtsraum kann  der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt werden. Außerdem zählt Schweinfurt aktuell nicht zu den Regionen mit alarmierend hoher Sieben-Tage-Inzidenz. 
    Diese Zehntklässler  von der  Frieden-Mittelschule in Schweinfurt müssen im Unterricht die Maske nicht tragen: Im Unterrichtsraum kann  der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt werden. Außerdem zählt Schweinfurt aktuell nicht zu den Regionen mit alarmierend hoher Sieben-Tage-Inzidenz.  Foto: Anand Anders

    Aktuell sieht das Würzburger Gesundheitsamt trotz einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 aber noch keinen Anlass, Stufe 3 (oder Rot) auszurufen und die Schulen zu einem Wechsel von Online- und Präsenzunterricht zu zwingen. Warum nicht? "Bisher sind in mehreren Schulen jeweils Einzelfälle von Corona-positiv getesteten Schülern und/oder Lehrpersonal aufgetreten. Diese Fälle wurden von außen in den Schulbereich eingebracht; nach bisherigen Erkenntnissen des Gesundheitsamtes haben sich die betroffenen Personen nicht direkt im Schulumfeld angesteckt", heißt es aus dem Würzburger Gesundheitsamt. Auf die Frage, ob Wechselunterricht nicht sicherer für die Gesundheit der Schüler wäre, weist die Leiterin der Abteilung Schulen bei der Regierung von Unterfranken, Maria Walter, darauf hin, dass bislang alle Schulen bei Auftreten eines Corona-Falls sofort Testungen und Quarantäne-Maßnahmen angeordnet hätten. Wie es nach dem 2. Oktober weitergeht? Mit Blick auf die Corona-Inzidenzen müsse dann neu entschieden werden, heißt es.

    Maskenpflicht im Unterricht laut Rahmen-Hygieneplan des Kultusministeriums vom 8.9.2020Im Schuljahr 2020/2021 müssen bis auf Weiteres alle Personen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – am Sitzplatz im Klassenzimmer jedoch nur dann, wenn dies in der jeweiligen Stufe des Drei-Stufen-Plans ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Jahrgangsstufen 5 und höher gilt darüber hinaus in den ersten beiden Unterrichtswochen folgende Sonderregelung: Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung besteht während dieser Zeit auch am Sitzplatz im Klassenzimmer .Allgemein bestehen bis auf Weiteres folgende Regelungen: Grundsätzlich gilt für alle Personen auf dem Schulgelände eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung . Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z. B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (Pausenhof, Sportstätten). Quelle: Bayerisches Kultusministerium

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