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Aub: Stadtrat hält Einschränkungen für überzogen

Aub

Stadtrat hält Einschränkungen für überzogen

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    Wohin mit neuen Urnengräbern im Auber Friedhof? Die Reihe links ist voll, der Stadtrat beschloss nun mehrheitlich, rechts im Grünbereich eine neue Gräberreihe anzulegen.
    Wohin mit neuen Urnengräbern im Auber Friedhof? Die Reihe links ist voll, der Stadtrat beschloss nun mehrheitlich, rechts im Grünbereich eine neue Gräberreihe anzulegen. Foto: Alfred Gehring

    Zu Beginn der jüngsten Sitzung des Auber Stadtrates gedachte Bürgermeister Roman Menth des verstorbenen Karlheinz Steuer. Dieser war von 1972 bis 1984 Mitglied des Auber Stadtrates und in dieser Zeit auch sechs Jahre lang stellvertretender Bürgermeister.

    Weiter ging es um den Regionalplan für die Region Würzburg, denn der Planungsausschuss am 22. Januar fortgeschrieben hat, unter anderem auch hinsichtlich des Gebietes, welches die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Aub für die Windenergienutzung vorgesehen haben. Das Gebiet, das die VG Aub vorschlägt, liegt zwischen Baldersheim, Gelchsheim und Riedenheim. Die Windhöffigkeit ist dort sehr gut, doch grenzt das Gebiet an ein Vogelschutz- und Natura-2000 Gebiet, in denen der Natur- und Artenschutz Vorrang haben. 

    Einschränkungen für Windpark

    Der Planungsausschuss hat deshalb einen Teil des Gebietes, angrenzend an das Schutzgebiet, aus der Planung genommen. Es verbleiben aber immer noch sieben Hektar Waldfläche und 206 Hektar offenes Land. Im verbleibenden Gebiet sind Einschränkungen auch bei der Windenergiegewinnung vorgesehen. So müsste ein dort errichtetes Windrad beispielsweise zur Balz- und Brutzeit sowie zur Zeit der flüggen Jungvögel abgeschaltet werden, wenn entsprechende Brutplätze dort vorhanden sind.

    Das Gebiet liegt aber auch im militärischen Interessengebiet des Flugplatzes Niederstetten. Aus diesen Gründen ist die Unter- und Obergrenze bei der Höhe der Rotoren vorgegeben. Die Abstandsgrenzen zur benachbarten Wohnbebauung sind im vorgesehenen Gebiet dagegen erfüllt.

    Einstimmig zeigte sich der Stadtrat mit dem vorgelegten Entwurf des Regionalplanes einverstanden, regte aber an, den Themenkomplex der biologischen Vielfalt noch einmal eingehend zu prüfen. Da die vorgegebenen Schutzmaßnahmen so erheblich sind, sieht der Stadtrat den vorgesehenen Mindestabstand als nicht notwendig. Sollte es bei der Abstandsregelung bleiben, empfindet das Gremium die zu errichtenden Schutzmaßnahmen im vorgesehenen Umfang nicht als notwendig. Dies würde die Wirtschaftlichkeit und somit die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich einschränken

    Weitere Gräberreihe für Urnen

    Ein ortsansässiger Elektrobetrieb möchte an sein bestehendes Ladengeschäft in der Uffenheimer Straße eine Lagerhalle anbauen. Der Stadtrat hatte dagegen keine Einwendungen. Zum wiederholten Mal befasste sich der Stadtrat auch mit einem Bauantrag für einen Unterstand im Industriegebiet Baldersheim. Der Bebauungsplan sieht dort vor, ein Schallschutzgutachten erstellen zu lassen. Da im Neubau aber lediglich Dekorationsmaterial und Buden für Weihnachtsmärkte untergestellt werden sollen und nur wenige Male im Jahr überhaupt zum Be- und Entladen angefahren wird, hielt der Stadtrat das Gutachten nicht für notwendig und erteilte die beantragte Befreiung. Karlheinz Krieger gab allerdings zu Bedenken, dass hier möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen werde. Angesichts der besonderen Situation dieses Betriebes teilten die meisten Ratsmitglieder diese Befürchtung allerdings nicht. 

    Bürgermeister Roman Menth berichtete dem Stadtrat vom begonnenen Umbau am Auber Friedhof. Dort wurden am vergangenen Wochenende von ehrenamtlichen Helfern Vorarbeiten zum Pflanzen von Sträuchern geleistet. Menth stellte die Frage, ob Einzelgräber für Urnenbestattungen künftig in einer weiteren Reihe auf einer Grünfläche gegenüber der bestehenden Gräberreihe erfolgen sollen oder ob Lücken zwischen bestehenden Gräbern für Erdbestattungen aufgefüllt werden sollen. Mehrheitlich beschloss der Stadtrat nach kontroverser Diskussion, aus ästhetischen Gründen eine weitere Gräberreihe gegenüber der bestehenden anzulegen.

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