Als die Vorsitzende des St. Johannis Vereins gleichzeitig auch die Vorsitzende der politischen Gemeinde war, waren Betriebskostendefizitausgleiche kein Problem. Es gab keine Höhenbegrenzung, die Gemeinde zahlte einfach, was an Defizit auftrat. Diese Vorgehensweise beanstandete die Rechtsaufsicht am Landratsamt bereits im Jahr 2012. Daraufhin wurde eine Zahlungsobergrenze von 50.000 Euro in dem Vertrag als angemessen angesehen. Doch die Verwaltung der Gemeinde zahlte weiterhin jede Höhe an Defizit.
Kleinrinderfeld