Die vierte Änderung des Bebauungsplans Erlenbrunnen/Goldbühlein ist nach Überarbeitung und zweimaliger Auslegung nach der Kenntnisnahme der Stellungnahmen durch den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung nun rechtsverbindlich. Die bisher ausgeschlossene Ausübung von sogenanntem Still-Gewerbe in den Wohnanwesen ist somit nun zulässig.
Im Jahre 1999 war das Baugebiet Erlenbrunnen/Goldbühlein als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen worden. Als Festsetzung sah der Bebauungsplan in den Anwesen unter anderem einen Ausschluss von Gewerbe jeglicher Art vor. Insbesondere durch zunehmende Internetnutzung, und zuletzt in Folge der Pandemie, waren in den zwischenzeitlich entstandenen Wohnanwesen jedoch bis zu 15 sogenannte Still-Gewerbe und Home-Offices entstanden. Nach den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplanes war dies allerdings ausgeschlossen.
Mit der vierten Änderung des Bebauungsplanes Erlenbrunnen/Goldbühlein reagierte die Gemeinde auf die zeitgemäße Entwicklung und Zunahme von Heim-Arbeitsplätzen. Nach zweimaliger Auslage und damit eingeräumter Möglichkeit zur Stellungnahme für die Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange waren keine Einwände eingegangen. Die Änderung des Bebauungsplanes mit den aktualisierten Festsetzungen wird somit mit Bekanntmachung rechtsverbindlich.