Dass Multikopter, besser bekannt als Drohnen, den Flugverkehr lahmlegen können, zeigen einzelne Vorfälle immer wieder. Im Mai erst fielen über 100 Flüge am Frankfurter Flughafen aus, weil eine Drohne in der Nähe gesichtet worden war und der Flugverkehr eingestellt werden musste. Auch in London löste ein Drohnenflug schon Chaos aus. Um Flughäfen besser vor den unbemannten Fluggeräten schützen zu können, hat die Bundesregierung die Deutsche Flugsicherung beauftragt, einen Aktionsplan zu erstellen. Das Ziel: die Drohnen besser und früher aufzuspüren.
Geprüft werden soll demnach, ob sich eine 18 Kilometer große Verbotszone um Flughäfen einrichten lässt. Derzeit gilt noch ein Umkreis von 1,5 Kilometern. Für Mainfranken spielen die Überlegungen bisher keine Rolle, sagt Karl Herrmann, Leiter des Flugplatzes Giebelstadt (Lkr. Würzburg). "Wir haben zum Glück keine Probleme, es läuft gut, die Drohnenhalter melden sich immer vorher an", so Herrmann. Er versteht aber die Überlegungen der Bundesregierung: Probleme mit Drohnen treten eher in größeren Ballungsgebieten auf.
Doch nicht nur an Flughäfen können Drohnen, die häufig für Luftaufnahmen genutzt werden, zu Problemen führen.
Doch was dürfen Drohnen-Besitzer mit ihren Fluggeräten überhaupt und welche Rechte hat man, wenn man sich von Drohnen belästigt fühlen?Dürfen Drohnen abgeschossen werden?
Laut Holger Loos, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Würzburg, kann man sich "zivilrechtlich durch eine Abmahnung beziehungsweise eine Klage" gegen störende Drohnen wehren. Unter Umständen gehe es auch "etwas handfester", so Loos: In Ausnahmefällen könnte man die Drohne sogar abschießen. In einem Fall vor dem Amtsgericht Riesa (Sachsen) wurde ein Mann von dem Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen, nachdem er mit dem Luftgewehr eine Kameradrohne abgeschossen hatte. Die Drohne war längere Zeit über sein Grundstück geflogen und hatte, so der Mann, seine Familie verängstigt - das gilt als Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich.

Wer sich allerdings vom einfachen Brummen einer Drohne gestört fühlt, habe kaum eine Chance zur Gegenwehr, so Loos. Ruhestörung sei ohnehin eher weniger das Problem, weil die wenigsten Drohnen laut sind. Anders ist es bei den Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte durch Drohnen. Sie könnten "schnell belästigend werden, bis hin zum Mobbing bei mehreren fortwährenden Eingriffen". Halten sich Drohnenflieger aber an die Vorgaben, können sie nicht strafrechtlich belangt werden.
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Wie können sich Menschen wehren, die von Drohnen belästigt werden?
Drohnen greifen in den Luftraum ein. Laut Luftamt Nordbayern, das für Unterfranken zuständig ist, können sich Privatpersonen gegen einen verbotenen Drohnenbetrieb wehren und "gegen den betroffenen Steuerer Anzeige erstatten". Da dafür der Drohnenbetreiber erst ermittelt werden muss, sollte die Anzeige unmittelbar bei der örtlichen Polizei erfolgen, so ein Sprecher.
Durch den Drohnenbetrieb könnten daneben auch Vorschriften außerhalb des Luftrechts, also zum Beispiel die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Datenschutzrechts oder des Urheberrechts betroffen sein. Beispielsweise wenn die Drohne über eine Kamera verfügt und die Aufnahmen veröffentlicht werden. In diesem Fall können Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz oder Unterlassung erheben.
Drohnen: Worauf die Piloten achten müssen
Laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg Schweinfurt gibt es in Deutschland derzeit rund 500.000 flugfähige Drohnen. Und der Markt wächst. Um so wichtiger ist deshalb die Einhaltung von Vorschriften. Das Luftamt Nordbayern spricht von einer Reihe von Verboten, die "dem Schutz der Bevölkerung vor Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen durch Drohnen dienen".

Wer eine Drohne fliegen möchte, muss sich an Regeln halten. Und alle Flugmodelle ab einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen mit Name und Adresse des Halters gekennzeichnet sein, damit er im Schadensfall ermittelt werden kann. Für den Betrieb von Flugmodellen ab zwei Kilogramm ist ein "Kenntnisnachweis" erforderlich, umgangssprachlich Drohnenführerschein genannt. Als Nachweis dient entweder eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung, die man nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle erhält und die fünf Jahre lang gültig ist. Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Der Nachweis kann bei vielen Luftsportverbänden abgelegt werden.
Wo Drohnen nicht fliegen dürfen
Grundsätzlich verboten sind Drohnenflüge in und über sensiblen Bereichen. Dazu gehören Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Menschenansammlungen oder Naturschutzgebiete. Auch wer ein Bad in der Sonne nimmt, darf in der Regel nicht überflogen werden. "Am Strand oder an einem Badesee ist der Betrieb über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern zu Menschenansammlungen nicht gestattet", sagt der Sprecher des Luftamtes Nordbayern. Von Menschenansammlungen gehe man ab zwölf Personen aus.
Außerdem dürfen Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen, wenn ihr Gewicht mehr als 250 Gramm beträgt beziehungweise wenn sie optische und akustische Signale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Andernfalls könnten beispielsweise sensible Unterlagen auf einem Terrassentisch unbemerkt aus der Luft fotografiert werden. Unabhängig vom Gewicht der Drohne sind Flüge in einer Höhe von über 100 Metern verboten. Zudem ist es nur erlaubt, eine Drohne auf Sicht zu fliegen. Wer sich nicht an all die Vorgaben hält, muss mit einer Anzeige rechnen.
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Was genau ist eine Drohne? Unter einer "Drohne" versteht man laut Verkehrsministerium ein unbemanntes Fluggerät. Das Luftrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen. Gemäß Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte. Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte.