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Gerbrunn: Studentenwohnheim in Gerbrunn und der Vorwurf zu hoher Mieten: Das sagt Bayerns Bauministerium bislang zu dem Fall

Gerbrunn

Studentenwohnheim in Gerbrunn und der Vorwurf zu hoher Mieten: Das sagt Bayerns Bauministerium bislang zu dem Fall

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    Dieses Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) steht im Verdacht, die Mietobergrenze nicht eingehalten zu haben. Das zuständige Bauministerium prüft den Fall seit Monaten - bislang ohne Ergebnis.
    Dieses Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) steht im Verdacht, die Mietobergrenze nicht eingehalten zu haben. Das zuständige Bauministerium prüft den Fall seit Monaten - bislang ohne Ergebnis. Foto: Thomas Obermeier

    Seit Monaten sorgt ein Studentenwohnheim in Gerbrunn bei Würzburg für Unruhe: Der Verdacht, dass in dem mit staatlichen Fördermitteln gebauten Wohnheim überhöhte Mieten verlangt werden, beschäftigt nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner. Der Fall hat auch das Bayerische Bauministerium und mittlerweile den Landtag erreicht. Doch eine klare Antwort, ob ein Verstoß gegen die geltende Förderrichtlinie vorliegt, lässt weiter auf sich warten.

    Das Studentenwohnheim war 2005 von einem privaten Betreiber mit einem leistungsfreien Baudarlehen des Freistaates in Höhe von 2,2 Millionen Euro errichtet worden. Die Bedingung: Die Mieten müssen gedeckelt sein – ein zentraler Punkt der staatlichen Förderung, um bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu garantieren.

    Bayerisches Bauministerium: Prüfung des Falles läuft noch

    Das Bauministerium hat bestätigt, dass der Fall in München seit Monaten geprüft wird. Warum dauert dies so lange? Auf Nachfrage im Ministerium heißt es jetzt erneut, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Konkrete Ergebnisse oder Konsequenzen? Bislang Fehlanzeige.

    Inzwischen ist das Gerbrunner Wohnheim auch im Landtag ein Thema. Die unterfränkische Grünen-Abgeordnete Kerstin Celina hat eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Sie will Klarheit darüber, wann die Prüfung abgeschlossen wird und wie sichergestellt werden kann, dass staatlich geförderte Wohnheime die Förderbedingungen einhalten.

    Kritik von Grünen-Abgeordneter Celina: "Ministerium lässt sich Zeit" 

    "Die Antwort des Ministeriums fiel allerdings dünn aus", sagt Celina. Man prüfe weiterhin, habe es geheißen. Zu einem Abschlussdatum der Untersuchung habe es gab es keine Angaben gegeben, ebenso wenig zu möglichen Maßnahmen im Fall eines Verstoßes. "Das Ministerium lässt sich Zeit, während die Studierenden weiterhin möglicherweise zu hohe Mieten zahlen müssen", lautet Celinas Vorwurf.

    Die Studierenden müssen in diesem Fall wohl selbst aktiv werden, sagt die Grünen-Abgeordnete:  "Ich kann den Studentinnen und Studenten nur raten, sich zusammenzuschließen und Klage einzureichen gegen den Betreiber des Wohnheimes." Besonders kritisch sieht sie den Möblierungszuschlag, der auf die gedeckelte Miete aufgeschlagen werden darf. Ihrer Einschätzung nach werde dieser oft in unzulässiger Höhe angesetzt, um die Mietkosten zu erhöhen.

    Bauministerium: Kein Einfluss auf zivilrechtliche Mietverhältnisse

    Das Bauministerium betont, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern der zivilrechtliche Weg offenstehe, um gegen mögliche überhöhte Mietforderungen vorzugehen. Der Betreiber des Wohnheims weist die Vorwürfe von Studierenden zurück. Er habe alle Vorgaben eingehalten. 

    Für die Mieterinnen und Mieter eine frustrierende Situation: "Wir fühlen uns von den staatlichen Stellen, die die Einhaltung der Förderbedingungen überwachen sollen, im Stich gelassen", sagt eine Studentin gegenüber dieser Redaktion.

    Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass die Wohnheimmieten zu hoch seien, bleibt unklar, ob die Betroffenen eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge erwarten können. Das Ministerium selbst habe darauf keinen Einfluss, weil es sich um zivilrechtliche Mietverhältnisse handle, sagt ein Sprecher in München. 

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