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München/Würzburg: Tag der Freiheit: Bayern hat am 1. März alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben, doch die Maske bleibt an einem Ort Pflicht

München/Würzburg

Tag der Freiheit: Bayern hat am 1. März alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben, doch die Maske bleibt an einem Ort Pflicht

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    Eine FFP2-Maske in weiß-blau, demonstrativ getragen vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Ab 1. März gilt die Maskenpflicht nur noch für wenige, die Testpflicht entfällt komplett.
    Eine FFP2-Maske in weiß-blau, demonstrativ getragen vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Ab 1. März gilt die Maskenpflicht nur noch für wenige, die Testpflicht entfällt komplett. Foto: Archivbild: Peter Kneffel, dpa

    Einschnitt nach drei Jahren Pandemie: An diesem Mittwoch, 1. März, hebt Bayern alle landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen auf. In Kraft bleiben bis zum 7. April nur noch einige Regelungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Das betrifft vor allem die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.

    Deutschlandweit abgeschafft sind mit dem 1. März sämtliche Corona-Testpflichten. Sie galten zuletzt noch für den Besuch in Kliniken oder Seniorenheimen. Der Bund hat die entsprechende Corona-Testverordnung zum 28. Februar auslaufen lassen.

    Bayern hebt eigene Verordnung zum Corona-Infektionsschutz auf

    In Bayern gibt es nun erstmals seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 keine besonderen Corona-Regeln mehr. "Das ist ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung", sagt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) laut einer Mitteilung. Dies markiere den "Übergang zur neuen Normalität".

    Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird aufgehoben. Holetschek verweist auf die mittlerweile hohe Immunisierung der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen. Darüber hinaus gebe es wirksame antivirale Medikamente, die beim Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs eingesetzt werden können.

    Maßnahmen nach Bundesinfektionsschutzgesetz gelten weiter

    Nach Bundesrecht gelten nur noch in einigen wenigen Bereichen Maskenpflichten. So müssen etwa Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen weiter eine FFP2-Maske tragen, gleiches gilt für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz läuft am 7. April aus.

    Beschäftigte und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen dagegen deutschlandweit ab dem 1. März keine Maske mehr tragen. Bayern hatte bereits zum 1. Februar die Maskenpflicht in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie für das Personal in Arztpraxen, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen aufgehoben.

    Seniorenheime: Maskenpflicht noch für Besuch, nicht mehr für Personal

    Bayerns Gesundheitsminister Holetschek forderte die Bundesregierung auf, nun auch die verbliebenen Maskenpflichten abzuschaffen: "Es ist niemandem mehr zu vermitteln, dass Beschäftigte und Besucher in Pflegeheimen unterschiedlich behandelt werden: Der Beschäftigte, der von Zimmer zu Zimmer eilt, kann dies ohne Maske tun – der Besucher, der meist nur einen Bewohner besucht, aber nicht." 

    Holetschek verweist darauf, dass die Einrichtungen über ihr Hausrecht weiterhin Masken- oder Testpflichten anordnen können – etwa in sensiblen Bereichen wie der Onkologie. Die Entscheidung darüber liege vor Ort, dort könne man die Lage am besten einschätzen.

    Seit Wochen und Monaten haben die Träger der Altenhilfe in Unterfranken auf eine Lockerung beziehungsweise eine Abschaffung von Masken- und Testpflichten gedrängt, um Heimbewohnerinnen und -bewohnern ein normales Leben zu ermöglichen und das Personal zu entlasten.

    Eine Erleichterung gibt es mit der Neuregelung ab diesem Mittwoch auch am Würzburger Uniklinikum: Besucherinnen und Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test mehr vorzulegen, Begleitpersonen haben wieder ganz normal Zutritt.

    Gleichwohl müsse sie alle zumindest bis 7. April noch eine FFP2-Maske tragen, ebenso Patientinnen und Patienten. Das Uniklinikum bittet, soweit möglich Abstand zueinander zu halten. Dass die Pandemie noch nicht gänzlich vorbei ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Danach liegen in der Uniklinik derzeit 70 Patientinnen und Patienten mit einem positiven SARS-CoV-2-Nachweis.

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