Eine Formalie hatte am Donnerstag im Würzburger Cannameleon-Prozess eine unerwartete Wendung zur Folge. Bisher waren für die Cannameleon GmbH lediglich zwei Hauptbeschuldigte persönlich angeklagt. Angesichts möglicher Vermögensabschöpfung nach einem Urteil, muss das Unternehmen jedoch direkt am Verfahren beteiligt werden. Eine Tatsache, die bislang offenbar niemanden aufgefallen war und den Richter zu einer ungewöhnlichen Entscheidung bewog.
Würzburg