Trotz Versammlungsbeschränkungen und angespannter Pandemie-Lage finden weiterhin auch in Würzburg unangekündigte Demonstrationen der sogenannten "Querdenker" gegen die Corona-Schutzmaßnahmen statt.
Aufgrund der "konkretisierten Wiederholungsgefahr" hat die Stadt Würzburg ihre Allgemeinverfügung "zur Anordnung von Beschränkungen für nicht angezeigte öffentliche Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Schutzmaßnahmen" vom 30. Dezember nun zum dritten Mal verlängert.
Die Maßnahmen sollen vorerst bis Mittwoch, 26. Januar, gelten. Eine weitere Verlängerung behalte man sich vor.
Infektionsketten in Würzburg kaum nachvollziehbar
Als einer der Gründe für die Verlängerung nennt die Stadt Würzburg in der Verfügung das Ziel, "die Dynamik der Omikronwelle zu brechen". Die Virusvariante breite sich auch in Würzburg immer schneller aus, die Situation sei "sehr beunruhigend". Gerade in jüngeren Altersgruppen steige die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt "rasant an".

Hinzu komme eine undurchsichtige Verbreitungslage. "Es lassen sich viele Infektionsketten in Würzburg nicht nachvollziehen", teilt die Stadt in der Verfügung mit.
Da bei den unangemeldeten Corona-Demonstrationszügen der "Querdenker"-Szene immer wieder Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten würden, sehe man hier sowohl ein erhöhtes als auch "vermeidbares Infektionsrisiko", so die Stadt Würzburg.
"Querdenker" schließen sich Gegenbewegung an
Zudem sei in den sozialen Medien und Messenger Diensten auch für diese Woche erneut zu unangekündigten Versammlungen aufgerufen worden. So war es am 17. Januar auf dem Unteren Markt zu einer nicht angekündigten Demonstration mit 80 Teilnehmenden gekommen, bei der die Polizei intervenierend eingreifen musste.
Des Weiteren sei in einem Chatverlauf laut Verfügung der Stadt dazu aufgerufen worden, sich angemeldeten "thematisch konträren" Veranstaltungen der "Gegenbewegung" anzuschließen.

Teilnehmende der Demonstrationen werden laut Verfügung weiterhin zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Wahrung des Sicherheitsabstandes verpflichtet. Zudem sind nach wie vor lediglich stationäre Versammlungen gestattet.
Verstöße werden laut Verfügung mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 3000 Euro geahndet.