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Würzburg: Unmut über Erhöhung der Mitgliedsbeiträge: Darf Würzburger Fitnessstudiokette Fit/One einfach so die Preise erhöhen?

Würzburg

Unmut über Erhöhung der Mitgliedsbeiträge: Darf Würzburger Fitnessstudiokette Fit/One einfach so die Preise erhöhen?

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    Seit 2018 gibt es das 6000 Quadratmeter große Fitnessstudio Fit/One in der Nürnberger Straße in Würzburg. 
    Seit 2018 gibt es das 6000 Quadratmeter große Fitnessstudio Fit/One in der Nürnberger Straße in Würzburg.  Foto: Jörg Rieger

    Mit insgesamt 38 Studios in Deutschland, Österreich und Polen gehört die Fitnessstudio-Kette Fit/One zu den größten Anbietern ihresgleichen. Tausende Mitglieder trainieren bei dem Studiobetreiber aus Waldbrunn. Auch in Würzburg gibt es ein großes Studio mit über 6000 Quadratmetern Fläche. Doch derzeit steht die Kette im Zentrum einer hitzigen Debatte, nachdem sie angekündigt hat, die monatlichen Mitgliedsbeiträge ab April 2024 um zwei Euro zu erhöhen.

    Diese Entscheidung sorgt bei vielen Kundinnen und Kunden für Empörung, die sich nun fragen, ob eine solche Preiserhöhung überhaupt rechtens ist. "Zwei Euro klingen zwar erst wenig, aber auf Dauer ist das viel Geld. Ich habe der Erhöhung nicht zugestimmt und will das auch eigentlich nicht akzeptieren", sagt ein Kunde, der namentlich nicht genannt werden möchte, gegenüber der Redaktion. Was sagt der Verbraucherschutz dazu?

    Fit/One nennt gestiegene Löhne und Mieten unter anderem als Gründe

    Über die Erhöhung der Beiträge informierte die Fitnessstudio-Kette seine Mitglieder per Mail. "In den letzten Monaten sind die Kosten für verschiedene Aspekte unseres Betriebes gestiegen. Unter anderem haben gestiegene Löhne, Tariferhöhungen im Reinigungsgewerbe, Preiserhöhungen bei Ersatzteilen sowie gestiegene Mieten und Mietnebenkosten zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt", heißt es darin.

    Ob diese Preisanpassung rechtens ist, komme auf den laufenden Vertrag an, erklärt Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage der Redaktion. Drei Möglichkeiten gebe es:

    • In den AGB gibt es eine Vereinbarung zur Preisanpassung. 
    • Es erfolgt eine Vertragsänderung. Dann müsste das Studio allerdings die aktive Zustimmung der Mitglieder zur Änderung einholen, damit sie wirksam ist. 
    • Es erfolgt eine Vertragsanpassung. Die sei allerdings nur möglich, wenn sich Umstände nach Vertragsschluss schwerwiegend geändert haben, das müsste man im Einzelfall prüfen.

    Grasl liegen unter anderem die Fit/One-AGB von 2019 und die aktuellen von 2022 vor. Nach diesen scheint die Preiserhöhung nicht wirksam, so sagt sie. "Es gibt keine entsprechende AGB-Klausel. Eine Vertragsänderung muss einvernehmlich sein, eine Zustimmung wird hier aber nicht eingeholt. Ob eine Vertragsanpassung hier infrage kommt, hängt vom konkreten Einzelfall ab."

    Was bedeutet das nun für die Kundinnen und Kunden?

    Wenn die Preisanpassung unwirksam ist, weil die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen die Mitglieder des Fitnessstudios die Preisanpassung nicht akzeptieren, erklärt Katharina Grasl. Die Kundinnen und Kunden haben also Anspruch darauf, dass der Vertrag wie zuvor weitergeführt wird.

    Das Studio habe jedoch, so wie das Mitglied selbst auch, die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich, also zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit sei nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, "die hier nicht gegeben sein dürften", so Grasl.

    Fit/One hat auf die Anfrage dieser Redaktion nicht reagiert, auch telefonisch war in der Zentrale niemand zu erreichen.

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