Die Opposition im Bayerischen Landtag will das Wahlrecht für die nächsten Landtagswahlen "fairer" gestalten. Diskutiert werden unter anderem eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, eine Reduzierung der Stimmkreise sowie Veränderungen am Verfahren zur Berechnung von Ausgleichsmandaten. Gemeinsam mit SPD und FDP habe man jetzt im Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung zur "Verbesserung des Landtagswahlverfahrens" durchgesetzt, sagt der Rechtsexperte der Grünen, Toni Schuberl.
25 Überhang- und Ausgleichsmandate
Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten zählt der Bayerische Landtag seit der Wahl im Herbst 2018 insgesamt 205 statt der gesetzlich vorgeschrieben 180 Sitze. Die 25 zusätzlichen Abgeordneten kommen aus ganz Bayern, nur nicht aus Unterfranken. Entsprechend hat sich das Stimmgewicht verschoben: Um ein Mandat zu erringen, mussten unterfränkische Kandidatinnen und Kandidaten im Schnitt 70 000 Stimmen gewinnen, das sind rund 25 Prozent mehr als beispielsweise in Niederbayern, wo pro Sitz nur 56 000 Stimmen erforderlich waren. Betrachtet man einzelne Parteien, sind die Unterschiede noch größer: Während die FDP in Schwaben 88 000 Stimmen für ein Mandat benötigte, reichten für die SPD in Niederbayern knapp 41 000 Stimmen.

Eine Popularklage gegen die Regelungen des Landtagswahlrechts, die für diese vermeintliche Benachteiligung Unterfrankens verantwortlich sind, war Anfang dieses Jahres gescheitert. Die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof sahen keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit. Die Verteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, jeweils auf Bezirksebene, sei mit der Verfassung kompatibel. Es sei im Übrigen nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, "Überlegungen für die Perfektionierung des Landeswahlrechts anzustellen".
Grüne: Wahlrecht schwächt ländlichen Raum
Die Grünen, die die Popularklage maßgeblich getragen hatten, sehen nun den Gesetzgeber gefordert - und sind sich dabei mit FDP und SPD in vielen Punkten einig. Eine Möglichkeit, den Zuwachs bei Überhang- und Ausgleichsmandaten einzudämmen, wäre die Reduzierung der derzeit 91 Stimmkreise. Ein Lösungsvorschlag, gegen den sich vor allem die CSU wehrt, schließlich gehören ihr fast alle direkt gewählten Volkvertreterinnen und -vertreter in Bayern an. Zudem beklagt die Opposition die unterschiedliche Größe der Stimmkreise im Freistaat. "Das schwächt tendenziell den ländlichen Raum", so Schuberl.

Die Sachverständigen-Anhörung, die im März 2022 geplant ist, soll aufzeigen, welche Veränderungen am Wahlrecht denkbar sind - und welche Konsequenzen sie auf die Sitzverteilung hätten. Anhand der Erkenntnisse wollen die Grünen dann einen Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform im Landtag einbringen. Rechtsexperte Schuberl sagt: "Wir müssen ein faires Verfahren entwickeln, unabhängig von Einzelinteressen der Parteien."