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Würzburg/Schweinfurt: Unterfranken: Nur wenige Abschiebungen finden auch statt

Würzburg/Schweinfurt

Unterfranken: Nur wenige Abschiebungen finden auch statt

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    Nicht alle abgelehnten Asylbewerber werden direkt abgeschoben.
    Nicht alle abgelehnten Asylbewerber werden direkt abgeschoben. Foto: dpa

    812 Asylbewerber sollten im Jahr 2018 aus Unterfranken abgeschoben werden. Abschiebungen werden von der Zentralen Ausländerbehörde für Personen organisiert, bei denen sämtliche Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen – etwa gültige Identitätspapiere, Reisefähigkeit oder die Möglichkeit des Transports.

    Allerdings konnte in lediglich 182 Fällen die Abschiebung auch tatsächlich durchgeführt werden. Das teilt die Regierung von Unterfranken auf Nachfrage mit. 63 Abschiebungen wurden dabei in ihr jeweiliges Heimatland überstellt; bei den restlichen 119 handelte es sich um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen Flüchtlinge in das europäische Land zurückgebracht werden, über das sie erstmals in die EU eingereist sind. 

    Die meisten Menschen, die 2018 in der Region abgeschoben wurden stammten aus Somalia (62 Personen), Armenien (29) und Algerien (16). Dabei handelte es sich überwiegend um Dublin-Fälle. Zudem wurden acht Syrer im Rahmen der Dublin-Verordnung abgeschoben. Dagegen mussten sieben der acht abgeschobenen Afghanen in ihr Heimatland zurückkehren.

    Woher die abgeschobenen Personen kamen

    • Somalia: 62 Personen (62 Dublin-Fälle, 0 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Armenien: 29 Personen (20 Dublin-Fälle, 9 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Algerien: 16 Personen (12 Dublin-Fälle, 4 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Ukraine: 13 Personen (0 Dublin-Fälle, 13 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Nigeria: 11 Personen (9 Dublin-Fälle, 2 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Afghanistan: 8 Personen (1 Dublin-Fall, 7 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Syrien: 8 (8 Dublin-Fälle, 0 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Russland: 7 (0 Dublin-Fälle, 7 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Elfenbeinküste: 6 (6 Dublin-Fälle, 0 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Georgien: 6 (0 Dublin-Fälle; 6 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Aserbaidschan: 5 (0 Dublin-Fälle, 5 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Gambia: 2 (0 Dublin-Fälle, 2 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Pakistan: 2 (0 Dublin-Fälle, 2 Abschiebungen ins Heimatland)
    • Tunesien: 2 (1 Dublin-Fall, 1 Abschiebung ins Heimatland)
    • Weißrussland: 2 (0 Dublin-Fälle, 2 ins Heimatland)
    • Albanien: 1 (Abschiebung ins Heimatland)
    • Irak: 1 (Abschiebung ins Heimatland)
    • Türkei: 1 (Abschiebung ins Heimatland)

    Warum so viele Abschiebungen scheiterten

    Warum die Mehrzahl der organisierten Abschiebungen nicht durchgeführt werden konnten, erklärt die Regierung vor allem mit einem Grund: In 350 Fällen seien die Betroffenen untergetaucht, waren also für die zuständigen Polizeibeamten zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht auffindbar. 

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