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Würzburg: Urlaub in Deutschland: Würzburger haben wegen Corona ein Problem

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Urlaub in Deutschland: Würzburger haben wegen Corona ein Problem

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    Die Menschen genießen am 16.September am Badestrand von Zingst das Spätsommerwetter. Solch ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist für Würzburger derzeit nicht möglich.
    Die Menschen genießen am 16.September am Badestrand von Zingst das Spätsommerwetter. Solch ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist für Würzburger derzeit nicht möglich. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

    Dass Würzburger nach der aktuellen Entwicklung der Corona-Zahlen in Stadt und Landkreis nicht mehr überall als Urlauber willkommen sind, mussten bereits vergangene Woche einige Urlauber erfahren. Bei der Ankunft in ihrem bereits gebuchten Hotel auf Rügen teilte man ihnen dort mit, dass man sie wegen der Entwicklung in ihrer Heimatstadt aufgrund von Richtlinien, die das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erlassen hatte, nicht mehr beherbergen dürfe. Noch in der Nacht fuhren sie acht Stunden lang nach Würzburg zurück.

    "Ich würde immer mit dem Hotel oder Reiseveranstalter sprechen."

    Simone Rzehak - Verbraucherzentrale Bayern

    Zumindest dies bleibt Brigitte Papesch aus dem Mainviertel erspart, auch wenn ihr Urlaub an der Ostseeküste in diesem Jahr wohl ins Wasser fällt: Sie wollte dort verschiedene Städte wie Schwerin, Rostock oder Wismar besuchen. "Ich hatte diese Reise bereits Anfang Mai über ein Reisebüro gebucht und auch vollständig bezahlt", berichtet sie.  Doch Dienstagmittag klingelte ihr Telefon, das Reisebüro teilte ihr mit, dass ihr Aufenthalt dort nun nicht mehr möglich sei. 

    "Wir haben einige Alternativen in Erwägung gezogen. Die Mitarbeiter im Reisebüro waren sehr bemüht", sagt sie. Aber nachdem am Mittwoch die Corona-Inzidenz nochmals in die Höhe geschnellt sei, habe sie sich entschieden, in diesem Jahr auf eine Reise zu verzichten und die Ostsee-Fahrt auf Mai 2021 zu verschieben.  "Weil ich weiß, dass die Reisebüros derzeit auch zu kämpfen haben, habe ich erst einmal von einer Rückerstattung des Reisepreises abgesehen und bin mit einem Gutschein zufrieden", sagt Brigitte Papesch.

    Sie hatte sich informiert und schon am Montag nachgefragt

    Auch Tanja Bartsch hätte sich am Dienstag für ihren Würzburger Arbeitgeber auf den Weg nach Güstrow an der Ostseeküste gemacht, berichtet sie. Anschließend wollte sie die Gelegenheit nutzen und einige Tage in einer Ferienwohnung in Warnemünde verbringen, die sie über ein Online-Portal gebucht hatte.  "Ich hatte aber mitbekommen, dass Schleswig-Holstein keine Urlauber aus Risikogebieten mehr zulässt und deshalb schon am Montag nachgefragt, weil ich keine 700 Kilometer umsonst fahren wollte", sagt sie. Dienstag früh sei dann der Anruf des Veranstalters gekommen, dass Mecklenburg Vorpommern und Hamburg mit ähnlichen Regelungen nachgezogen hätten, ihr Geld bekomme sie komplett zurück, habe man ihr zugesagt.

    Schon auf der schriftlichen Buchungsbestätigung gab es einen Hinweis

    Aber schon auf der schriftlichen Buchungsbestätigung vom Juli habe es einen Hinweis gegeben, dass man keine Personen beherbergen dürfe, die nach dem täglichen Lagebericht des RKI in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ihren Wohnsitz hätten, in dem oder in der in den letzen sieben Tagen vor der Einreise in das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner höher als 50 sei. Die Reisenden wurden gebeten, dies zu prüfen und die Reise gegebenenfalls zu stornieren oder zu verschieben.  Dieser Inzidenzwert für die Stadt Würzburg lag am Donnerstag bei 66,47, für den Landkreis bei 37,08.

    Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

    Was also im Zweifel tun? "Ich würde vor der Anreise immer mit dem Hotel oder Reiseveranstalter sprechen", sagt Simone Rzehak von der Würzburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Denn die Regelungen seien auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. "Aber wenn es eine Regelung gibt, die die Aufnahme der Urlauber aus Risikogebieten verbietet, dann liegt im Regelfall 'Unmöglichkeit' vor. Der Anbieter kann den Beherbergungsvertrag nicht erfüllen und die ganze Buchung wird rückabgewickelt. Deswegen bekommen die Leute ja auch problemlos alle ihr Geld wieder", sagt die Juristin.

    Die Beraterin der Verbraucherzentrale empfiehlt neben dem direkten Anruf beim Anbieter oder Hotel vorab auch einen Blick  auf den Tourismus Wegweiser des Kompetenzzentrum Tourismus  des Bundes. Dort seien die einzelnen Regelungen der Bundesländer aufgeführt.

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