Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Veitshöchheim/Würzburg: Urteil: Heimlich nackte Frauen im Geisbergbad fotografiert

Veitshöchheim/Würzburg

Urteil: Heimlich nackte Frauen im Geisbergbad fotografiert

    • |
    • |
    Im Geisbergbad in Veitshöchheim hat ein Mann heimlich Frauen in der Umkleide fotografiert.
    Im Geisbergbad in Veitshöchheim hat ein Mann heimlich Frauen in der Umkleide fotografiert. Foto: Patty Varasano

    An einer Abkühlung im Wasser oder Erholung auf der Liegewiese war ein Besucher des Geisbergbades in Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) im Sommer 2018 nicht interessiert. Stattdessen waren nackte Frauen in Umkleidekabinen im Fokus des 56-jährigen Kraftfahrers aus dem Landkreis Würzburg. Die fotografierte er – meist unbemerkt – mit seinem Handy unter der Trennwand der Nachbarkabine hindurch.

    33 Frauen innerhalb weniger Wochen fotografiert

    Vom Amtsgericht Würzburg ist der Mann jetzt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden: wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Zu den Bewährungsauflagen gehört, dass er sich unverzüglich um eine Sexualtherapie bemühen und an den Verein "Wildwasser", der sich für Opfer sexueller Gewalt engagiert, 1500 Euro überweisen muss.

    Seine Opfer hat der Mann nicht gezielt am Eingang des Freibades gesucht und zu den Umkleideräumen verfolgt. Er hat in den Kabinen gewartet und auf den Auslöser gedrückt, wenn er sich sicher war, dass sich nebenan eine Frau umzieht. Innerhalb weniger Wochen habe er insgesamt 33 Frauen abgelichtet – von Teenagerinnen bis hin zu Seniorinnen.

    Eindruck eines gebrochenen Mannes

    Der besondere Kick habe sich für ihn aus den Umständen des Fotografierens und der Überraschung, wen er danach nackt im Speicher seines Smartphones hatte, ergeben. Gesammelt, im Internet verbreitet oder mit anderen getauscht hat er die Bilder nicht. Stattdessen hat er sie regelmäßig wieder gelöscht. Nach seiner Festnahme konnte die Bildersammlung dennoch problemlos im Handy gefunden werden: Sie waren im "Papierkorb" des Gerätes abrufbar.

    Viele Opfer bemerkten es gar nicht, dass der Angeklagte sie im Sucher hatte. Viele konnten – da ohne Gesicht fotografiert – nicht identifiziert werden. Andere, so vermutete ein Polizeibeamter, haben sich einfach geschämt und den Angeklagten deswegen nicht angezeigt. Mehrere Presseaufrufe nach weiteren Geschädigten hätten jedenfalls nichts gebracht. Er habe, sagte der Ermittler, selten in seiner langen Laufbahn einen so geständigen Täter erlebt, der nach seiner Festnahme im Bad "so ehrliche bittere Tränen vergossen hat". Er habe den Eindruck eines gebrochenen Mannes gemacht.

    Schon als Jugendlicher auffällig

    Geständnis und echte Reue hat das Gericht bei der Strafe berücksichtigt. Aber auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Opfer. Bei denen könnten die Folgen durchaus erheblich sein.

    Als Spanner hatte der Angeklagte in seiner Jugend schon einmal – und dann über Jahrzehnte nicht mehr – die Justiz beschäftigt. Das führte damals zu einer langen Sexualtherapie. Jetzt im Alter sei der Trieb von damals wieder durchgebrochen, so der Angeklagte. Dass das, was er im Geisbergbad machte, strafbar ist, sei ihm damals nicht bewusst gewesen und er sagte auch, die Möglichkeiten, die so ein Handy bietet, hätten ihn erst auf den Gedanken gebracht. Immer wieder versicherte er, dass es nur um den Druck auf den Auslöser ging und nie um mehr, schon gar nicht um Aufnahmen von Kindern. Inzwischen wisse er, wie schlimm das ist, was er gemacht hat. Es tue ihm leid. Zum Glück halte seine Ehefrau trotz allem zu ihm.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden