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Würzburg/München: Verfassungsklage: Benachteiligt das bayerische Wahlrecht die Unterfranken?

Würzburg/München

Verfassungsklage: Benachteiligt das bayerische Wahlrecht die Unterfranken?

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    Der Bayerische Landtag zählt aktuell 25 Abgeordnete mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 180. Nur für Unterfranken gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate.
    Der Bayerische Landtag zählt aktuell 25 Abgeordnete mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 180. Nur für Unterfranken gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten zählt der Bayerische Landtag aktuell 205 statt der gesetzlich vorgeschriebenen 180 Sitze. Die 25 zusätzlichen Abgeordneten kommen aus ganz Bayern, nur nicht aus Unterfranken. Die Region ist – rein zahlenmäßig – deutlich schlechter im Maximilianeum vertreten als andere Regierungsbezirke. Grund dafür sind Regelungen im Wahlrecht, die nach Ansicht von vier Wählern aus Unterfranken nicht verfassungsgemäß sind. Deshalb haben die vier, darunter drei Politiker der Grünen, jetzt beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht.

    "Jede Stimme muss gleich viel wert sein", sagt die Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann aus Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen), die die Kläger federführend vertritt. Genau dieser Grundsatz werde aktuell nicht eingehalten: Um ein Mandat zu erringen, mussten Kandidaten bei der Landtagswahl in Unterfranken im Schnitt knapp 70 000 Stimmen gewinnen, das sind rund 25 Prozent mehr als beispielsweise in Niederbayern, wo pro Sitz nur 56 000 Stimmen erforderlich waren. Betrachtet man einzelne Parteien, sind die Unterschiede noch größer: Während die FDP in Schwaben 88 000 Stimmen für einen Sitz  benötigte, reichten für die SPD in Niederbayern knapp 41 000 Stimmen.

    Überhang- und Ausgleichsmandate werden nicht bayernweit berechnet

    Grund für diese Ungleichheit sind die Regelungen im Wahlgesetz, laut denen die Überhang- und Ausgleichsmandate nicht bayernweit, sondern auf Wahlkreisebene berechnet werden. Wahlkreise bei der Landtagswahl sind die Regierungsbezirke. Bei der Landtagswahl 2018 gewann die CSU in sechs Wahlkreisen mehr Direktmandate als ihr nach dem Gesamtstimmen-Ergebnis zustanden. Diese Sitze mussten ausgeglichen werden. Nur in Unterfranken, wo die CSU mit 41,4 Prozent (bayernweit: 37,2 Prozent) ihr bestes Wahlkreis-Ergebnis erzielte, ergaben sich keine Überhang- und damit auch keine Ausgleichsmandate.

    Durch die gesonderte Ermittlung von Überhang- und Ausgleichsmandaten in den einzelnen Wahlkreisen werde die Repräsentation von Regionen und Parteien im Landtag "verzerrt", sagt Klägerin Rottmann. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass jeder Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht zukommen muss. Ein Prinzip, das der Verfassungsgerichtshof immer wieder in Urteilen bestätigt habe. 

    Landtag wies Petition aus Unterfranken zurück

    Die Mehrheit im Landtag hat Kritik am Wahlrecht zuletzt zurückgewiesen. Im April behandelte der Verfassungsausschuss eine Eingabe von Franz Gebhart aus Bad Brückenau (Lkr. Bad Kissingen). In einer Petition hatte der ehemalige Finanzbuchhalter, der jetzt zu den vier Klägern gehört, anhand eines komplexen Rechenmodells gefordert, noch im aktuellen Landtag  zwölf Abgeordnete nachzunominieren, davon drei aus Unterfranken. Während Grüne und SPD vorschlugen, über eine Lösung für das Proporz-Problem ab den nächsten Wahlen zu diskutieren, lehnten CSU, Freie Wähler, AfD und FDP jegliche Nachbesserungen ab. Dass in manchen Wahlkreisen Überhangmandate entstünden und in anderen nicht, sei "nicht eine notwendige Folge des Wahlrechts, sondern eine Folge des tatsächlichen Wahlverhaltens", hieß es in einer Stellungnahme von Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU).

    Juristin Rottmann will sich mit dieser Argumentation nicht abfinden. Sie hofft, dass die Verfassungsrichter den Landtag auffordern, das Wahlgesetz gerechter zu gestalten, ohne dabei das Parlament weiter aufzublähen.  Mit einer Entscheidung ist erst im neuen Jahr zu rechnen.

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