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Würzburg: "Vergewaltigung" kein Vorsatz? Verfahren gegen Angeklagten aus dem Landkreis Würzburg teilweise eingestellt

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"Vergewaltigung" kein Vorsatz? Verfahren gegen Angeklagten aus dem Landkreis Würzburg teilweise eingestellt

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    Weil er auf "Rehabilitation" bei seinen Kindern hofft, hatte ein Angeklagter am Landgericht Würzburg erfolgreich Berufung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung eingelegt.
    Weil er auf "Rehabilitation" bei seinen Kindern hofft, hatte ein Angeklagter am Landgericht Würzburg erfolgreich Berufung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung eingelegt. Foto: Thomas Obermeier

    Um klare Worte ist die Vorsitzende der 3. Strafkammer des Würzburger Landgerichts selten verlegen. So auch am Ende einer Berufungsverhandlung gegen einen 46-jährigen Mann aus dem Kreis Würzburg, dem mehrere Fälle der Vergewaltigung, Körperverletzung und Beleidigung in der Ehe zur Last gelegt wurden: "Menschlich und moralisch unterste Schublade und absolut untragbar" sei das Verhalten des Angeklagten gegenüber seiner Ehefrau gewesen, sagte Richterin Susanne Krischker am Ende einer mehr als dreistündigen Beweisaufnahme.

    Der 46-Jährige war vor einem Jahr wegen der angeklagten Vorfälle und einer Autofahrt unter dem Einfluss mehrerer Betäubungsmittel vom Würzburger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er legte gegen das Urteil Berufung ein und wollte damit vor allem gegen die Vergewaltigungsvorwürfe vorgehen: "Das ist für ihn ein emotionales Desaster. Es geht ihm um eine Rehabilitation gegenüber seinen Kindern", sagte Verteidiger Thorsten Tuma aus Frankfurt.

    Opfer aus Landkreis Würzburg hatte Angst vor weiteren Übergriffen 

    Im erstinstanzlichen Urteil ging es neben Demütigungen, Bestrafungsaktionen und Körperverletzungen des Angeklagten um insgesamt sechs Fälle des angeblich erzwungenen Oral- und Analverkehrs, die von ihm auch in zweiter Instanz bestritten wurden. "Ich habe sie nie bedroht oder vergewaltigt", so die Version des 46-Jährigen. Laut Urteil des Amtsgerichts hatte die Ehefrau sich aus Angst vor weiteren Übergriffen nicht gegen die sexuellen Übergriffe gewehrt.

    Obwohl diese Verurteilung noch nicht rechtskräftig war, wurde der Angeklagte von der Polizei in Hand- und Fußfesseln zur Berufungsverhandlung gebracht: Das Landgericht Frankfurt hatte ihn zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht, nachdem er unter Einfluss von Drogen einen früheren Verteidiger bedroht und erpresst hatte.

    Landgericht Frankfurt muss jetzt erneut über Urteil entscheiden

    Seine 31-jährige Ex-Frau wurde zwei Stunden lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen. Ihre Aussage führte dazu, dass das Verfahren im Hinblick auf die Vergewaltigungen eingestellt wurde. Beim subjektiven Tatbestand "sehen wir einen Graubereich", erläuterte die Vorsitzende. Das bedeutet, dass der Angeklagte möglicherweise ohne Vorsatz gehandelt hat, weil er nicht erkennen konnte, dass die Ehefrau mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden war.

    Die Verurteilung zu drei Jahren und neun Monaten Haft ist damit vom Tisch. Übrig blieben fünf Geldstrafen wegen Beleidigungen, Körperverletzungen und der Trunkenheitsfahrt, bei denen die Berufung zurückgenommen wurden. Aus diesen rechtskräftigen Einzelstrafen und seinem eigenen Urteil muss das Landgericht Frankfurt nun nachträglich eine neue Gesamtstrafe bilden, die nicht viel höher als zwei Jahre ausfallen dürfte.

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