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München/Würzburg: Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung: Das ist der Bußgeldkatalog

München/Würzburg

Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung: Das ist der Bußgeldkatalog

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    Auch in Unterfranken kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung.
    Auch in Unterfranken kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung. Foto: Patty Varasano

    Seit einer Woche gilt in Bayern eine strenge Ausgangsbeschränkung. Mit ihr will die Staatsregierung die Ausbreitung des Coronavirus ausbremsen. Am Freitag betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU): "Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die Bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken."

    Allein am Donnerstag verzeichnete die Polizei in Unterfranken mehr als 70 Corona-Einsätze. Dabei wurden laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums unter anderem Personen erwischt, wie sie sich an öffentlichen Plätzen "auf ein gemeinsames Bierchen" trafen, in einer Bar aufhielten oder über die Autobahn zu Bekannten fuhren. Für diese Wochenende haben die Beamten "verstärkte Kontrollen" angekündigt.

    Pünktlich dazu hat nun das Gesundheitsministerium in München einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die geltenden Regelungen erlassen. Dieser solle den Städten und Landratsämtern, die für die Bußgeldbescheide zuständig sind, "als Richtschnur" dienen, heißt es aus München. Die Polizei sei ebenfalls informiert.

    Wie viel die Verstöße kosten – eine Auswahl

    • Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe: 150 Euro
    • Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands: 150 Euro
    • Besuch von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen: 500 Euro
    • Betreten einer Hochschule (wenn man in einem Risikogebiet war und noch nicht länger als 14 Tage zurück ist): 500 Euro
    • Wahrnehmung eines Betreuungsangebots: 500 Euro
    • Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl (max. 30) beim Abholen der Speisen in Gastronomiebetrieben: 500 Euro
    • Abhalten von Unterricht, Veranstaltungen, Studienbetrieb oder Betreuungsangebote: 2500 Euro
    • Öffnung eines Gastronomiebetriebes: 5000 Euro
    • Öffnung von Ladengeschäften: 5000 Euro

    Weiterführende Infos

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