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REGION WÜRZBURG: Veterinäramt beherbergt sieben Schlangen

REGION WÜRZBURG

Veterinäramt beherbergt sieben Schlangen

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    Die Schlangen, die ein Mietnomade in einer Wohnung zurückgelassen hat, sind vorübergehend im Veterinäramt untergebracht.
    Die Schlangen, die ein Mietnomade in einer Wohnung zurückgelassen hat, sind vorübergehend im Veterinäramt untergebracht. Foto: Foto: Norbert Schwarzott

    Drei Pythons, eine Boa und vier Nattern beherbergt derzeit das Veterinäramt in der Würzburger Zeppelinstraße. Die Tiere wurden von einem Mietnomaden in einer kleinen Wohnung im Landkreis zurückgelassen (wir berichteten). Der Mann, der seinem Vermieter mehrere Mieten schulden soll, ist verschwunden.

    Als der Hausherr die Tiere in den verlassenen Räumen fand, waren sie nach Angaben des Veterinäramts „sehr durstig“ und „auch hungrig“. Die Amtstierärzte kümmerten sich zunächst um die Versorgung. Danach war guter Rat teuer.

    Es sei gar nicht so einfach, Schlangen sicher und artgerecht unterzubringen, sagt Amtsveterinärin Suzanne Klug. Das Würzburger Tierheim nahm die Tiere nicht auf. Also entschloss man sich, die vorhandenen Terrarien in der Wohnung des Mietnomaden ab- und im Landratsamt wieder aufzubauen.

    Nun sind die Schlangen im Büro „geparkt“, wie Suzanne Klug sagt. Weil auch Amtstierärzte „nicht so viel Erfahrung mit Reptilien haben“, steht das Zoologische Institut der Universität ihnen in Sachen Haltung und Versorgung „mit Rat und Tat zur Seite“.

    Auch wenn die Unterbringung im Veterinäramt nicht optimal ist, können die Schlangen nicht einfach an interessierte Privatleute abgegeben werden. „Die Zurücklassung eines Tieres, egal ob es sich um Hund, Katze oder Schlange handelt, ist eine Straftat“, sagt Suzanne Klug. Ihre Behörde müsse nun den Schlangenbesitzer anschreiben und ihm mitteilen, wo die Tiere sind. Sollte er sich melden, um sie zurück zu bekommen, werde genau geprüft, ob er „zuverlässig“ sei. Sollte das Schreiben des Veterinäramts nicht zustellbar sein, werde der Brief zwei Wochen lang im Landratsamt ausgehängt. Erst nach dieser Zeit könnten die Schlangen „endgültig abgegeben werden“.

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