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Würzburg: Vorfall am Barbarossaplatz: Würzburger Staatsanwaltschaft will versuchen, doch noch Haftbefehl gegen 26-Jährigen zu erwirken

Würzburg

Vorfall am Barbarossaplatz: Würzburger Staatsanwaltschaft will versuchen, doch noch Haftbefehl gegen 26-Jährigen zu erwirken

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    Blick auf den Barbarossaplatz in Würzburg: Am vergangenen Freitag kam es dort zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein Mann festgenommen wurde, der mit einem Messer vor einem Kaufhaus stand. 
    Blick auf den Barbarossaplatz in Würzburg: Am vergangenen Freitag kam es dort zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein Mann festgenommen wurde, der mit einem Messer vor einem Kaufhaus stand.  Foto: Daniel Peter

    Ein Vorfall am Barbarossaplatz am vergangenen Freitag hat bei vielen Menschen in Würzburg einen großen Schrecken hinterlassen. Ein 26-jähriger mit Maske und Kluft vermummter Mann wurde mit einem Messer in der Hand vor einem Kaufhaus von der Polizei aufgegriffen. Auch der Inhaber eines Imbisses am Barbarossaplatz war zur Hilfe geeilt. Zuvor hatten Passanten den Notruf abgesendet.

    Nach Informationen dieser Redaktion soll der Mann derzeit im Bezirkskrankenhaus in Lohr untergebracht sein. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte bestätigt, dass er "psychisch auffällig" gewesen sei und sich in der geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinde.

    Gegen den Beschuldigten werde nun ermittelt wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Ein Haftbefehl sei nicht erlassen worden, erklärte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Nachfrage der Redaktion. Die Staatsanwaltschaft habe diesen zwar beantragt, der Ermittlungsrichter, der letztendlich darüber entscheidet, habe den Tatverdacht aber als nicht ausreichend erachtet, um die Freiheitsrechte des 26-Jährigen derart zu beschränken. 

    Würzburger Staatanwaltschaft beobachtet derzeitige Unterbringung mit Sorge

    Bei der Staatsanwaltschaft Würzburg betrachte man diesen Umstand mit Bedenken. Momentan sei der junge Mann nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) untergebracht, so Seebach. Das bedeute aber auch, dass eine längerfristige Unterbringung rechtlich nicht gesichert sei. Es liege im Ermessen der Ärzte, wann der Mann aus der Klinik entlassen werde.

    Denn, so heißt es im zweiten Teil des BayPsychKHG zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung: "Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet, kann ohne oder gegen seinen Willen untergebracht werden, es sei denn, seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ist nicht erheblich beeinträchtigt." Und weiter: Die Unterbringung dürfe nur angeordnet werden, "wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann, insbesondere auch nicht durch die Hinzuziehung eines Krisendienstes und durch Hinzuziehung der oder des gesetzlichen Vertreters".

    Wie Seebach gegenüber der Redaktion verlauten lässt, "haben wir hier natürlich Gesetze, die die Freiheit des Einzelnen sehr hoch hängen. Uns wäre es aber in diesem Fall lieber, der Mann wäre nach der Strafprozessordnung untergebracht".

    Hinweise auf einen weiteren Fall, in dem 26-Jähriger verwickelt sein könnte 

    Zu viel Sorge bereite der Staatsanwaltschaft die Parallele zur Messerattacke am Barbarossaplatz vor zwei Jahren. Hier war ein aus Somalia stammender Mann - bevor er am 25. Juni 2021 auf mehrere Menschen einstach und drei von ihnen tötete - in einer Würzburger Psychiatrie untergebracht. Auf eigenen Wunsch war er entlassen worden.

    Es würden derzeit alle Fakten nochmal geprüft, um gegen den Erlass des Amtsgerichtes vorzugehen, dem die Grundlage für einen Haftbefehl fehlte, erklärt Seebach. Zudem gehe man Hinweisen nach, wonach der 26-Jährige noch in einen weiteren Vorfall verwickelt gewesen sein könnte. Die Entscheidung über einen eventuellen Haftbefehl könnte dann vor dem Landgericht in zweiter Instanz fallen, wenn das Amtsgericht zuvor nicht doch noch einen Haftbefehl erlässt.

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