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Leinach: Waldflurbereinigung in Sicht: Leinachs langer Weg zur Neuordnung

Leinach

Waldflurbereinigung in Sicht: Leinachs langer Weg zur Neuordnung

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    Mehrere Waldbegehungen des Arbeitskreises zur Vorbereitung einer Waldneuordnung unter Beteiligung der ALE-Vertreter Joachim Mair (Zweiter von links), Bernd Günzelmann (Mitte) und Julian Zirk (Dritter von rechts) bestätigten die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens und dienten der Ausarbeitung einer künftigen Wegeführung.
    Mehrere Waldbegehungen des Arbeitskreises zur Vorbereitung einer Waldneuordnung unter Beteiligung der ALE-Vertreter Joachim Mair (Zweiter von links), Bernd Günzelmann (Mitte) und Julian Zirk (Dritter von rechts) bestätigten die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens und dienten der Ausarbeitung einer künftigen Wegeführung. Foto: Herbert Ehehalt

    Wann geht's endlich los? Das war über Jahre die entscheidende Frage der Wald- und Grundstückseigentümer im Leinachtal zur beabsichtigten Waldflurbereinigung. Verwunderlich ist dies nicht, denn schon im Jahr 2005 erfolgte eine Befragung der Grundstückseigentümer zur Durchführung einer Wald-Neuordnung, Im Mai 2006 fasste der Gemeinderat hierzu ein klares Votum.

    Die Auftaktveranstaltung fand aber erst im Januar 2023 statt und stieß mit fast 100 Interessierten auf eine überwältigende Resonanz. Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältig. Sie reichen von ständig ändernden Zuständigkeiten innerhalb des ALE als entscheidende Instanz und der zwischenzeitlich überstandenen Pandemie bis hin zur äußerst komplexen Materie. Diese ergibt sich innerhalb der 2802 Hektar großen Gemarkungsfläche aus den existenten Gemarkungen Unterleinach und Oberleinach sowie damit verbundener Besonderheiten. Von 838 Hektar Waldbestand befinden sich 563 Hektar im Besitz der Gemeinde. 275 Hektar Wald sind im Privatbesitz - mit aus der sich über Jahrhunderte durch die fränkische Realteilung ergebenden undurchsichtigen Besitzverhältnissen. Folglich weist das Grundstückskataster unzählige kleine, und nur wenige größere Parzellen aus. Auf der Gemarkung Unterleinach sind 465, für die Gemarkung Oberleinach 1373 private Waldflächen ausgewiesen.

    Zeitrahmen und Kosten werden konkret

    Bei der jüngsten Sitzung des Arbeitskreises Waldneuordnung zu Jahresbeginn zeigten Baudirektor Joachim Mair und Julian Zirk vom ALE eine konkrete zeitliche Perspektive sowie die zu erwartenden Kosten auf. Demnach soll die Anordnung des auf die Dauer von etwa zehn Jahren geschätzten Verfahrens im Jahr 2026 erfolgen. Statt wie von der Gemeinde beabsichtigt, soll sich die Wald-Neuordnung jedoch nur auf den Bereich der Gemarkung Oberleinach beschränken. Der Grund dafür ergab sich beim Vorbereitungstreffen zur Ausarbeitung des Verfahrensgebietes mit Unterstützung durch Bernd Günzelmann, Förster am ALE.

    Dabei bestätigte sich für die Gemarkung Unterleinach eine schon vor etwa 100 Jahren erfolgte derartige Maßnahme. Diese weist im Verhältnis zur Gemarkung Oberleinach eine ungewöhnlich niedrige Anzahl an Flächen auf. Deshalb erachtet das ALE dort eine Neuordnung der Besitzverhältnisse für nicht zwingend erforderlich.

    Wirtschaftlich orientierte Waldbewirtschaftung, aber naturverträglich

    Stellvertretender Bürgermeister Walter Klüpfel (CFW) sieht dies jedoch anders - und liefert eine plausible Begründung: "Durch Verheiratungen innerhalb Leinachs und Erbfolgen ergeben sich identische Eigentümer auf beiden Leinacher Gemarkungen. Die vom ALE im Vorfeld der offiziellen Anordnung des Verfahrens durchzuführende Besitzanalyse wird dies bestätigen", prognostiziert Klüpfel. Bliebe die Gemarkung Unterleinach bei der Neuordnung außen vor, wäre die beabsichtigte Zusammenlegung von Flächen nicht möglich", gibt Klüpfel zu bedenken. Grundsätzlich positiv aber sieht er, dass in der jüngsten Sitzung des Arbeitskreises neben einem konkreten zeitlichen Ablaufplan endlich auch die voraussichtlichen Kosten definiert wurden.

    Bei zahlreichen Vorbereitungstreffen zur Waldneuordnung wurden mit Unterstützung durch Bernd Günzelmann (Mitte) und ALE-Vertreter Julian Zirk (rechts) neben dem Verfahrensgebiet auch eine Wegeplanung ausgearbeitet.
    Bei zahlreichen Vorbereitungstreffen zur Waldneuordnung wurden mit Unterstützung durch Bernd Günzelmann (Mitte) und ALE-Vertreter Julian Zirk (rechts) neben dem Verfahrensgebiet auch eine Wegeplanung ausgearbeitet. Foto: Herber tEhehalt

    Der zu erledigende Part des örtlichen Arbeitskreises ist unterdessen abgeschlossen. Bei zahlreichen Vorbereitungstreffen erfolgte zunächst eine Abgrenzung des voraussichtlichen Verfahrensgebietes. Ferner wurde bei mehreren Waldbegehungen der Entwurf einer Wegeführung erarbeitet. Der Aspekt dabei galt einer wirtschaftlich orientierten, aber dennoch naturverträglichen künftigen Waldbewirtschaftung.

    Die Anordnung des Verfahrens soll 2026 erfolgen

    Die von den ALE-Vertretern Joachim Mair und Julian Zirk vorgestellte Terminplanung sieht den Abschluss der Vorbereitungsphase zu dem Verfahren noch im Jahr 2025 vor. Hierzu ist die Behörde insbesondere durch die grundlegende Besitzanalyse gefordert. In diesem Zusammenhang sind vor dem Start des Verfahrens alle bisher im Grundbuch eingetragenen Eigentümer anzuschreiben, hinsichtlich der bevorstehenden Waldneuordnung zu informieren und die allgemeine Mitwirkungsbereitschaft anzustoßen. Die anschließende Anordnung des Verfahrens soll im kommenden Jahr 2026 erfolgen. Für Anfang 2027 ist die Teilnehmerversammlung und Vorstandswahl beabsichtigt.

    Die Aufstellung des Wege- und Gewässerplans soll 2028 abgeschlossen sein, um 2029 die Plangenehmigung zu erhalten. Dem Wegebau soll in den Jahren 2030 bis 2032 die Vermessung und Wertermittlung folgen. Bis zu dieser Phase ist den bisherigen Eigentümern der Holzeinschlag erlaubt. In den Jahren 2033 und 2034 sollen die Wunschtermine zur anschließenden Neuverteilung erfolgen, um 2035 die Besitzeinweisung vornehmen zu können. Je nach Umfang und Ausführung des Wegebaus in Erd- oder Schotterwege liegt der Eigenanteil nach Aussage der ALE-Experten zwischen 1000 Euro und 1500 Euro je Hektar. Die mögliche Förderung kann bis zu 80 Prozent betragen.

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