"So alt sehe ich doch noch gar nicht aus", wundert sich ein Würzburger, der gerade Post von seiner Krankenkasse bekommen hat. Darin ein freundliches Anschreiben der Bundesregierung und der Berechtigungsschein für sechs FFP2-Masken. Eigentlich sollen die zum Vorzugspreis nur an die Risikogruppen ausgegeben werden. Doch unterfränkische Apotheker berichten von Kunden, die nicht so recht wüssten, warum gerade sie den Berechtigungsschein erhalten haben.
Oft ließe sich das in einem Gespräch klären, sagt Heiko Zimny, der im Landkreis Schweinfurt die Rückert-Apotheke betreibt. Viele würden glauben, erst ab 60 Jahren anspruchsberechtigt zu sein. Doch auch Jüngere mit bestimmten Krankheitsbildern seien berechtigt. So habe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten von 27 Millionen im Dezember, wo es drei Masken umsonst gab, auf mittlerweile über 34 Millionen erhöht.
Wie die Risikogruppen ermittelt werden
Die Gruppe der Berechtigten unter 60 Jahren ermittelten die Krankenkassen aufgrund der ihnen vorliegenden Diagnosen - wobei der Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 15. Dezember 2020 herangezogen werde, erklärt der Apotheker Christian Machon, der in Mellrichstadt und Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) jeweils eine Apotheke betreibt.
Bernward Unger von der Weingarten-Apotheke in Dettelbach (Lkr. Kitzingen) kann sich vorstellen, dass die Diagnosen nicht mit dem Alter abgestimmt worden seien. Nur so sei zu erklären, dass selbst Kleinkinder Gutscheine erhalten, obwohl für sie gar keine FFP2-Maskenpflichtbesteht. Auch die sechsjährige Tochter einer jungen Würzburgerin hat einen Berechtigungsschein zugeschickt bekommen. Sie könne sich das nur so erklären, dass ihre Tochter mit einem Jahr infolge einer Infektion mit dem RS-Virus eine Lungenentzündung hatte, sagt die Mutter.
Jakob Thorsten, Pressesprecher der Barmer-Krankenkasse, erläutert, dass in der Verordnung der Bundesregierung bei den genannten Risikogruppen keine Altersuntergrenze genannt werde. Somit könnten auch Kinder zu den definierten Risikogruppen (zum Beispiel mit der Diagnose Asthma bronchiale) zählen. Und sie gehören - wie alle anderen Personen auch - selbst dann zu der Risikogruppe, wenn eine entsprechende Diagnose im Analyse-Zeitraum einmalig gestellt wurde, das Kind aber inzwischen wieder gesund ist. Entscheidend sei immer, welche Diagnose der Arzt oder die Ärztin im fraglichen Zeitraum gestellt und erfasst habe.
Viele tatsächlich Berechtigte haben noch keinen Gutschein bekommen
Bernward Unger selbst hatte bislang erst zwei Kunden, die sich ihren Berechtigungsschein nicht erklären konnten. Angesichts der Fülle von Briefen, die versandt werden müssen, könne er eine solche Fehlerquote von wohl unter einem Prozent nachvollziehen.
Auch Wolfgang Schiedermair von der Glocken-Apotheke in Würzburg berichtet von Kunden, die sich selbst nicht als Risikogruppe gesehen hätten. Meist habe sich im Gespräch geklärt, dass wohl eine frühere Verdachtsdiagnose zur Einstufung geführt habe. Ob diese dann tatsächlich bestehe, könne er nicht sagen. Viel schlimmer aber findet er, dass sehr viele tatsächlich Berechtigte noch immer keine Gutscheine erhalten hätten. Auch andere Apotheker aus Unterfranken berichten von über 70-jährigen Kunden, die noch keinen Berechtigungsschein erhalten hätten.
Hierzu teilt die AOK Bayern mit, dass die Anschreiben und Berechtigungs-Coupons von der Bundesdruckerei in drei Wellen bei den Krankenkassen eintreffen würden. Die AOK Bayern mit 1,67 Millionen Versicherten habe am 12. Januar gut 500 000 und am 21. Januar rund 850 000 Coupons erhalten, die alle bereits verschickt worden seien. Die dritte Welle sei für Anfang Februar angekündigt.
Der Bayerische Apothekerverband weist darauf hin, das die Apotheken nicht überprüfen würden, ob Masken zum Vorzugspreis abgegeben werden dürfen. "Für sie ist allein der Berechtigungsschein maßgeblich", sagt Pressesprecher Thomas Metz. Bei ihm sei es aber schon vorgekommen, dass ein Kunde von sich aus auf die Masken verzichtet habe, nachdem auch im Gespräch keinerlei Anlass dafür gefunden wurde, warum er einen Berechtigungsschein erhalten haben könnte, berichtet Bernward Unger.
Berechtigungsscheine für FFP-2-MaskenWer zu einer der Risikogruppen gehört, bekommt bei einer Eigenbeteiligung von zwei Euro einen Sechser-Pack FFP2-Masken in der Apotheke. Der erste Berechtigungsschein ist bis zum 28. Februar gültig. Der Zweite kann vom 16. Februar bis zum 15. April eingelöst werden. Die ersten Personen, die angeschrieben werden, sind die ab 75 Jahren. Darauf folgen die Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren, zuletzt dann alle Versicherten ab 60 Jahren. Zu den Risikofaktoren gehören unter anderem Asthma bronchiale, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2. Aber auch Menschen mit bestimmten Krebserkrankungen, Trisomie 21 oder Demenz und Risikoschwangere sind berechtigte Personen. Wer zu diesem Personenkreis gehört, ermitteln die Krankenkassen mithilfe ihres Disease-Management -Programm. Quelle: fqu