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WÜRZBURG-LAND: Was darf in die Biotonne?

WÜRZBURG-LAND

Was darf in die Biotonne?

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    Immer wieder einmal erwischen die Männer in Orange Biotonnen, die mit Restmüll oder anderen Abfällen wie Bauschutt fehl-befüllt wurden. Dies ist kein „Kavaliersdelikt“ sondern doppelt ärgerlich, stellt das mit der Abfallbeseitigung im Landkreis Würzburg beauftragte Kommunalunternehmen in einer Pressemitteilung fest.

    Denn zum einen führen solche Fehlbefüllungen zu Qualitätsminderungen und Kostensteigerungen bei den aus Bioabfall und Grüngut hergestellten Komposten. Und zum anderen sind die Mitarbeiter des team orange berechtigt, solche Biotonnen stehen zu lassen.

    „Wir appellieren an das Umweltverständnis unserer Kunden. Denn Restmüll, Kunststoffe oder auch die mittlerweile überall im Handel erhältlichen „biologisch abbaubaren“ Kunststofftüten gehören nicht in die Biotonne“, stellt Betriebsleiter Stefan Strohmenger klar.

    Aufgrund der angewandten Kompostierungsverfahren auf den Kompostieranlagen in Oberpleichfeld und Reichenberg sind die Rottezeiten extrem kurz. Deshalb bauen sich gerade die in den biologisch abbaubaren Abfalltüten verwendeten Kunststoffe nicht ab und belasten die entstehenden Fertig-Komposte.

    Keine Bioabfälle nach den Satzungsvorgaben und der Bekanntmachung sind insbesondere:

    Fäkalien, Kleintierstreu mit mineralischen Anteilen (Blähton, Perlite, Granulat), Asche (auch Holzasche), Fisch- und Fleischreste, gekochter Küchenabfall, Salatreste (mit Dressing), Tierkadaver, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Öle und Fette, Plastik (auch keine umweltfreundlichen Plastiktüten), Windeln- und Hygieneartikel, Zigarettenkippen, Kataloge und Hochglanzpapier, Haare, Blumengebinde mit Styropor, Schaumstoff, Wurzelstöcke ab 15 Zentimeter Durchmesser, Erde.

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