Es gibt nicht viele Hobbys, die eine so lange Tradition aufweisen können wie die Philatelie, das Sammeln von Briefmarken: 1840 wurde die erste Briefmarke der Welt in Großbritannien ausgeben, bereits 1862 gab es das erste Sammelalbum zu kaufen und 1866 wurde der erste Philatelisten-Verein in den USA gegründet. Damals wie heute investieren leidenschaftliche Philatelisten viel Zeit und Geld – und wünschen sich daher, dass ihre Sammlungen nach ihrem Tod in gute Hände kommen. In Zeiten von E-Mails und Instant-Messaging packt die Sammelleidenschaft jedoch immer weniger Leute, und so haben viele Sammler Schwierigkeiten, einen geneigten Erben zu finden. Der nicht geneigte Erbe ist dann von Opas Vermächtnis oftmals überfordert. Der Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckungen Peter Meier aus dem südpfälzischen Jockrim war jetzt beim „Verein für Briefmarkenkunde Würzburg von 1880“ zu Gast. Meier ist selbst Sammler und erklärt, wie man als Philatelist den Fortbestand seines Lebenswerks sicherstellen kann – und was man als Erbe beachten muss.
Was sollte ich als Briefmarkensammler schon zu Lebzeiten bedenken?
„Wichtig ist, dass man sich rechtzeitig Gedanken macht“, sagt Briefmarkensammler Peter Meier. Er empfiehlt jedem Sammler, ein Testament aufzusetzen und den Verbleib der Sammlung dort zu regeln. Nur so könne man sicherstellen, dass die Briefmarkensammlung in die richtigen Hände komme und nicht aus Zeitnot oder Unwissenheit unter Wert verkauft werde.
Worauf muss ich beim Verfassen meines Testaments achten?
„In einem Testament sind praxistaugliche, eindeutige Formulierungen gefragt“, sagt der Experte für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Sätze wie „Es erben alle Kinder zu gleichen Teilen, und Sohn X erhält meine Briefmarkensammlung“ ließen zu viel Spielraum für Interpretationen: Es bleibe unklar, ob Sohn X nur die Sammlung erbt, ob er sie zusätzlich zu seinem Anteil erbt oder ob der Wert der Sammlung von seinem Anteil abgezogen wird. Besser seien daher Formulierungen wie „Sohn X erhält die Sammlung als zusätzliches Vermächtnis, ohne seinen Geschwistern einen Wertausgleich liefern zu müssen. Dies ordne ich an, weil ich davon ausgehe, dass die Sammlung keinen finanziellen Wert hat.“
Wenn der Wert der Sammlung bekannt ist, wäre auch eine Regelung wie diese denkbar: „Sohn X erhält die Briefmarkensammlung als zusätzliches Vermächtnis. Als Wertausgleich muss er seinen Geschwistern einen Betrag Y zahlen. Sollte er dazu nicht bereit sein, ordne ich an, dass die Sammlung veräußert und der Gewinn unter allen Erben aufgeteilt wird.“ Falls sich der Wert der Sammlung verändert, kann der Sammler dies in seinem Testament jederzeit anpassen.
Wie kann ich meinen Erben den Verkauf der Sammlung erleichtern?
Wer schon genau weiß, dass keiner seiner Erben die Briefmarkensammlung behalten möchte, kann ihnen in seinem Testament auch Anweisungen zum Verkauf der Sammlung geben. Meier schlägt dazu Formulierungen wie diese vor: „Nach meinem Tod soll meine Sammlung versteigert werden. Um einen möglichst guten Preis zu erzielen, sollen die Auktionshäuser A, B und C meine Sammlung bewerten. Das Auktionshaus mit dem besten Angebot soll den Zuschlag erhalten.“
„Wenn ein bekannter Sammler stirbt, spricht sich das in der Szene oft schnell herum,“ sagt Meier. In solchen Fällen klopften oft mehrere Auktionshäuser bei den Erben an, häufig mit dem Versprechen, einen Sonderkatalog zu Ehren des Verstorbenen aufzulegen. In solchen Fällen kann der kurze Hinweis im Testament als besonders hilfreich empfunden werden.
Wann ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
Ein Testamentsvollstrecker kann ohne die Erben handeln und eine Briefmarkensammlung dem Markt zuführen. Viele Sammler wollen so ihre Erben vor Streit bewahren oder verhindern, dass ihrer Sammlung Schaden zugefügt wird, so Meier. Als Testamentsvollstrecker könne man beispielsweise einen fachkundigen Sammlerfreund einsetzen.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Sammlung spenden möchte?
Wer keinen geeigneten Erben kennt, kommt vielleicht auf die Idee, seine Sammlung für einen guten Zweck an ein Museum oder eine gemeinnützige Organisation spenden zu wollen. „Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Museen nur selten Interesse an Briefmarkensammlungen haben“, so Meier. In der Regel interessierten sich die Museen nur für ein oder zwei besondere Marken, der Rest der Sammlung verschwinde einfach im Archiv. Das sei nur selten im Sinne des Sammlers.
Wenn eine gemeinnützige Organisation die Sammlung erben soll, rät Meier, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dessen fachkundiger Rat kann helfen, den größten Nutzen aus der Erbschaft zu ziehen. Dazu fehle sonst oft die nötige Expertise.
Ich habe eine Briefmarkensammlung geerbt. Muss ich das dem Finanzamt melden?
Eine Erbschaft muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angemeldet werden. Wer als Sohn, Tochter oder Ehepartner erbt, hat zunächst sehr hohe Freibeträge, die das Finanzamt nicht besteuert: 400 000 Euro für Kinder, 500 000 für Ehepartner. Für Neffen, Nichten oder Geschwister eines Verstorbenen liegt dieser Freibetrag jedoch nur bei 20.000 Euro. Eine Briefmarkensammlung kann damit sehr schnell zum steuerpflichtigen Erwerb werden.
Welchen Wert muss ich dem Finanzamt für die Sammlung melden?
Um den Wert der Sammlung zu schätzen und beim Finanzamt angeben zu können, ist ein Sachverständiger nicht zwingend erforderlich. Das Bewertungsgesetz sagt dazu „Der gemeine Wert von Kunstgegenständen und Sammlungen ist unter Berücksichtigung der schwierigen Verwertungsaussichten vorsichtig zu bewerten.
“ Diese vorsichtige Schätzung darf auch vom Erben selbst vorgenommen werden, sie darf nur nicht wissentlich falsch sein. Auch falls ein Nachlassgericht den Wert der Sammlung wissen möchte, um die eigene Gebühr berechnen zu können, reicht die vorsichtige Schätzung des Erben.
Meier empfiehlt, den Ball direkt dem Finanzamt zuzuspielen. Dazu könne man dort Art und Umfang der Sammlung melden und eine Angabe über die Vollständigkeit und den Zustand der Sammlung machen. Meier rät außerdem, ein Foto der Sammlung zu schicken: „Das Finanzamt verfährt bei der Bewertung von Sammlungen nach einem sehr strengen Stichtagsprinzip. Entscheidend ist also der Wert der Sammlung zum Zeitpunkt des Todes,“ so Meier. Nicht selten komme es vor, dass Sammler ihre Briefmarken einfach in Schuhkartons und in einem Keller aufbewahrten, statt in gut sortierten Alben im Wohnzimmer. Auch das mindere den Wert einer Sammlung.
Dass eine Sammlung im Tresor aufbewahrt wurde, muss dabei nicht zwingend für ihren tatsächlichen Wert sprechen. Gleiches gilt, wenn für die Sammlung eine eigene Versicherung abgeschlossen wurde – das kann auch ein Ausdruck des emotionalen Werts der Sammlung für den Verstorbenen sein. Hat der Sammler noch zu Lebzeiten Andeutungen gemacht, was seine Sammlung wert sein könnte, muss der Erbe diese Einschätzung jedoch berücksichtigen. „Wer eine wertvolle Sammlung verschweigt, der begeht Steuerhinterziehung“, sagt Meier. Wenn das Finanzamt am angegebenen Wert der Sammlung zweifelt, kann es eine eigene Schätzung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.
Traditionsreiches Hobby – und Vereine in der Region Mit dem Sammeln fangen viele Briefmarkenbegeisterte als Jugendliche oder Studenten an. Ihr Hobby legen sie dann mit Beginn des Berufs- und Familienlebens aber erst mal „auf Eis“, sagt der erste Vorsitzende der Würzburger Philatelisten, Albrecht Mehling. Im Rentenalter entdeckten viele die Philatelie dann wieder neu – und treten in einen Verein ein. Der Verein für Briefmarkenkunde Würzburg wurde 1880 gegründet und ist damit der älteste philatelistische Verein Bayerns. Die knapp 300 Mitglieder kommen hauptsächlich aus dem Landkreis und treffen sich zwei Mal im Monat im Vereinslokal „Zur Zeller Au“, Wredestraße 23, in Würzburg: Der erste Freitagabend im Monat wird immer als „Vereinsabend“ begangen, am dritten Freitag treffen sich die Mitglieder dann zum Markentauschen. Der Briefmarkensammler-Verein Schweinfurt e.V. trifft sich jeden zweiten Sonntag im Monat von 9.30 bis 11.30 Uhr im Pfarrzentrum St. Kilian, Friedrich-Stein-Straße 30. Der Philatelisten-Zirkel Ochsenfurt und Umgebung e.V. trifft sich jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr in der Weinstube Fröhlich, Badgasse 5. Der Club der Briefmarken- und Münzenfreunde Marktheidenfeld e.V. trifft sich jeden zweiten Dienstag im Monat ab 20 Uhr im Hotel Hospen, „Würzburger Straße 20. Die Briefmarkensammlergemeinschaft Marktbreit e.V. hat ihre Treffen jeden zweiten und vierten Freitag im Monat ab 20 Uhr im Gasthof „Goldene Traube“, Mainstraße. Der Verein der Briefmarken- und Münzensammler Kitzingen e.V. kommt jeden ersten Freitag im Monat ab 19.30 Uhr im Hotel Fränkischer Hof, Königsplatz 4, zusammen. Der Briefmarkensammler-Verein 1947 Gerolzhofen hat seine Treffen an jedem zweiten Donnerstag im Monat ab 20 Uhr im Hotel „Tor zum Steigerwald“, Dingolshäuser Straße 1. Der Briefmarkensammler-Verein 1952 Hammelburg trifft sich jeden 2. Montag im Monat ab 20 Uhr in der Beruflichen Bildungseinrichtung, Von-der-Tann-Straße 3a. Der Verein der Briefmarkenfreunde Bad Neustadt a.d. Saale e.V. hat seine Treffen jeden zweiten Freitag im Monat um 20 Uhr im Hotel „Schwan und Post“, Hohnstraße 35. Der Briefmarken-Sammler-Verein Bad Kissingen e.V. trifft sich jeden Montag in ungeradzahligen Wochen ab 19.30 Uhr in der Weinstube Kirchner (Jakobusklause), Obere Marktstraße 2. Alle Ansprechpartner und Kontakte zu den Philatelistenvereine in Unterfranken gibt es beim Landesverband: www.lvb-philavereine.de