Wer künftig in der Stadt einen Stein- oder Schottergarten anlegen möchte, bekommt ein Problem: Die Verwaltung hat in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses die vom Stadtrat in Auftrag gegebene Satzung zur Gestaltung der Freiflächen im Stadtgebiet vorgestellt. Ziel ist die "Sicherstellung und Förderung einer angemessenen und qualitativ hochwertigen Begrünung und Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke", wie es in der Präambel heißt.
Zentraler Punkt der Freiflächensatzung ist die Vorschrift für Bauherren, unbebaute Grundstücksflächen bevorzugt mit heimischen, standortgerechten und ausreichend hitze- und trockenheitstoleranten Gehölzarten und Pflanzen gärtnerisch zu gestalten. Die Neuanlage von Stein- oder Schottergärten soll damit unterbunden werden, bereits bestehende Gärten genießen allerdings Bestandsschutz. "Wir werden auch keine Baupolizei durch die Stadt schicken und kontrollieren", sagte Baureferent Benjamin Schneider.
In Baden-Württemberg sind Schottergärten bereits seit einem Jahr landesweit per Gesetz verboten
In Baden-Württemberg sind Schottergärten bereits seit einem Jahr landesweit per Gesetz verboten. In Bayern sollen die Kommunen das Thema vor Ort selbst regeln und haben dafür durch eine Änderung der Bauordnung zusätzlichen Handlungsspielraum bekommen. "Wir wollen eine hochwertige Begrünung gewährleisten und der schleichenden Flächenversiegelung entgegen treten", erläuterte Schneider.

Zustimmung gab es im Puma noch nicht, nachdem die CSU die Satzung mit ihren detaillierten Regelungen als Gängelung für Bauherren empfindet: "Sie wollen Bauwerbern vorschreiben, wie sie zu denken haben, so macht das keinen Spaß mehr", betonte ihr Fraktionsvorsitzender Wolfgang Roth. "Die Satzung ist in vielen Bereichen gut gedacht, aber wir schreiben sehr viel vor, was unverhältnismäßig ist", kritisierte seine Fraktionskollegin Rena Schimmer.
Patrick Friedl von den Grünen begrüßte dagegen die "klaren Handlungsanleitungen" für Bauherren. Aufgrund der Kritik einigten sich Ausschuss und Verwaltung darauf, den Entwurf zu überarbeiten und die Satzung zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen.