Es war eine juristische Sensation: Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Bundesregierung das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Hintergrund ist vor allem die Minderung von Treibhausgas-Emissionen. Bis 2050 soll Deutschland die Treibhausgas-Neutralität erreicht haben, die Vorgaben für die nötigen Minderungen bei den Emissionen sind aber nur bis 2030 geregelt. Nach Auffassung der Karlsruher Richterinnen und Richter bedeutet das eine überdurchschnittliche Bürde für die junge Generation.
Würzburg