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Hettstadt: Wirbt Hettstadt mit unlauteren Mitteln für das Ratsbegehren?

Hettstadt

Wirbt Hettstadt mit unlauteren Mitteln für das Ratsbegehren?

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    Am 14. Februar entscheiden die Hettstadter: Werden die Spielplätze aufgelöst und als Bauland verkauft oder bleiben sie erhalten? 
    Am 14. Februar entscheiden die Hettstadter: Werden die Spielplätze aufgelöst und als Bauland verkauft oder bleiben sie erhalten?  Foto: Herbert Ehehalt

    In zweieinhalb Wochen entscheiden die Hettstadter darüber, ob zwei Spielplätze im Ort bleiben oder diese dem Erdboden gleich gemacht und als Wohnbaugrundstücke verkauft werden. Der Gemeinderat ist für Bauland, eine Bürgerinititiave möchte die beiden Spielflächen im Ort erhalten. Kurz vor der Entscheidung am 14. Februar spitzt sich die Auseinandersetzung um diese Frage zu. 

    Der Grund ist eine Hochglanzbroschüre der Gemeinde, die an alle Haushalte in Hettstadt verteilt worden ist. Die Gemeinderäte und Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher tragen auf vier Seiten ihre Argumente für das Ratsbegehren vor. Damit der Wähler auch weiß, wofür er sich am 14. Februar entscheiden soll, ist ein ausgefüllter Stimmzettel abgedruckt. Die Kreuzchen sind dabei ganz im Sinne der Gemeinde beim Ratsbegehren und bei der Stichfrage, die den Beschluss des Gemeinderates unterstützt, gesetzt. 

    "Die Gemeinde darf keine konkrete Abstimmungsempfehlung geben."

    Josef Ziegler, Verwaltungsjurist

    Ist diese deutliche Abstimmungsempfehlung zulässig? Für den Verwaltungsjuristen Josef Ziegler aus Güntersleben ist die Sache eindeutig: "Die Gemeinde darf für ihre Argumente werben, sie darf aber keine konkrete Abstimmungsempfehlung geben", sagt er. "Damit verstößt sie gegen das Gebot der Sachlichkeit und ihre Neutralitätspflicht als Wahlbehörde." Ziegler war Dozent für Kommunal-, Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule und bis 2010 auch deren Leiter. 

    Die Kommunalaufsicht des Würzburger Landratsamtes teilt diese Meinung nicht. Eine wortwörtliche Aufforderung, so wie abgebildet abzustimmen, kann dem (abgedruckten Stimmzettelmuster, Anm. d. Red.) nicht entnommen werden." Josef Ziegler hält dagegen: "Deutlicher geht es doch nicht. Der ausgefüllte Stimmzettel soll auch dem Dümmsten zeigen, wo er sein Kreuz zu machen hat." 

    "Das ist eine 50:50 Entscheidung. Aber im Zweifel immer für die Gemeinde."

    Landrat Thomas Eberth (CSU)

    Zieglers Rechtsauffassung wird durch einen Beschluss des Würzburger Verwaltungsgerichts gestützt. Zum Bürgerentscheid "Rettet den Renni" in Eibelstadt entschieden die Verwaltungsrichter im Juli 2019, dass die Gemeinde zwar über das Ratsbegehren informieren darf, doch: "Amtliche Äußerungen der Gemeinde zum Bürgerbegehren oder zum Ratsbegehren sind deshalb unzulässig, wenn sie inhaltlich über bloße Informationen und fachliche Bewertungen hinausgehen und sich mit einer eindeutigen, unmittelbaren Abstimmungsempfehlung gezielt an die Abstimmenden wenden (W 2 E 19.849 vom 22. Juli 2019)". 

    Mit einer Informationsbroschüre wirbt die Gemeinde Hettstadt für das Ratsbegehren. Abgedruckt ist auch ein bereits ausgefüllter Stimmzettel. Damit verstößt die Gemeinde vermutlich gegen das Gebot der Sachlichkeit.
    Mit einer Informationsbroschüre wirbt die Gemeinde Hettstadt für das Ratsbegehren. Abgedruckt ist auch ein bereits ausgefüllter Stimmzettel. Damit verstößt die Gemeinde vermutlich gegen das Gebot der Sachlichkeit. Foto: Herbert Ehehalt 

    Die Gemeinde Eibelstadt musste daraufhin gewisse Äußerungen öffentlich widerrufen. Die Würzburger Verwaltungsrichter beriefen sich auch auf eine Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Dabei sei es um das Auslegen von eindeutigen Abstimmungsempfehlungen eines Gemeinderats, wie „Stimmen Sie deshalb mit Ja für den Bürgerentscheid" in allen Abstimmungsräumen gegangen", heißt es von den Mitarbeitern der Kommunalaufsicht dazu. "Es scheint daher nicht eindeutig, dass es sich bei der Abbildung bereits um eine unzulässige Abstimmungsempfehlung im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung handelt." Auch Landrat Thomas Eberth (CSU) hat sich mit der Angelegenheit befasst. "Das ist eine 50:50 Entscheidung", sagt er. "Aber im Zweifel immer für die Gemeinde." 

    Verwaltungsjurist Ziegler kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. "Eine bildliche Darstellung wird gewählt, um selbst dem leseunkundigsten Wähler zu zeigen, hier hast Du das Kreuz zu machen. Viel deutlicher geht es nicht mehr." Schließlich würden auf dieses Mittel auch viele Parteien im Wahlkampf zurückgreifen, um den Wählern eine Empfehlung zu geben. "Parteien dürfen dies, Gemeinden aber nicht", wird Ziegler deutlich. Es ist nicht das erste Mal, dass er über die Argumentation der Kommunalaufsicht verwundert ist. Auch den Beschluss des Gemeinderates, zwei Spielplätze aufzulösen und den Grund und Boden als Bauland zu verkaufen, hält Ziegler zweifelsfrei für rechtswidrig. Denn der Gemeinderat hat darüber nichtöffentlich entschieden und somit gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit gehandelt. Auch deswegen sei der Beschluss anfechtbar. 

    "Wir wollen eine faire Entscheidung, ohne dass die Gemeinde ihre Machtposition zu ihren Gunsten ausnutzt."

    Michael Bauer, Initiator des Bürgerbegehrens

    Wie geht es nun weiter in Hettstadt? Suchen die Initiatoren des Bürgerbegehrens auch eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht? "Wir beraten darüber noch", sagt Michael Bauer. "Ich will ehrlich sein, selbst ein Sieg vor dem Verwaltungsgericht wird den Flyer nicht mehr rückgängig machen. Er wurde heimlich und schnell an die Bürger verteilt." Selbst wenn sich Bürgermeisterin und Gemeinderäte dafür entschuldigen müssten, ist die Botschaft bei den Bürgern angekommen. "Eine Verschiebung des Entscheids ist ebenfalls nicht unser Ziel: Wir wollen nur eine faire Entscheidung, ohne dass die Gemeinde ihre Machtposition zu ihren Gunsten ausnutzt", so Müller. 

    Bürgermeisterin sieht keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot

    Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher hält dagegen, dass die Informationsbroschüre vor Verteilung der Kommunalaufsicht vorlag und es keine Beanstandung gegeben habe. "Wir sehen keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot", sagt sie und führt auf, dass im Mitteilungsblatt der Gemeinde nun auch ausführlich die Position der anderen Seite dargestellt wird. 

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