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Würzburg: #WirMachenAuf: Öffnen in Unterfranken trotz Lockdown jetzt Geschäfte?

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#WirMachenAuf: Öffnen in Unterfranken trotz Lockdown jetzt Geschäfte?

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    Der Lockdown in Deutschland wurde bis Ende Januar verlängert. Einige Geschäfte riefen deshalb dazu auf, trotz der Infektionsschutzverordnung ihre Läden am Montag illegal zu öffnen.
    Der Lockdown in Deutschland wurde bis Ende Januar verlängert. Einige Geschäfte riefen deshalb dazu auf, trotz der Infektionsschutzverordnung ihre Läden am Montag illegal zu öffnen. Foto: Kira Hofmann, dpa

    Mindestens bis Ende Januar müssen Friseure, Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie zahlreiche Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben. Viele Betriebe fürchten deshalb um ihre Existenz. Diese Angst nutzt die Aktion "#WirMachenAuf". Im Netz haben einige Händler selbst, aber auch Chatgruppen der Querdenken-Bewegung dazu aufgerufen, trotz der Verlängerung des Lockdowns ab 11. Januar ihre Geschäfte einfach trotzdem zu öffnen und damit gegen die bayerische Infektionsschutzverordnung zu verstoßen. Welche rechtlichen Folgen hätte das für die Betriebe? Und machen überhaupt Gastronomen und Geschäftsleute aus Unterfranken mit bei "#WirMachenAuf"?

    "Mir ist kein Unternehmen bekannt, das am Montag aufmachen will", sagt der Bezirksgeschäftsführer des bayerischen Handelsverbandes Unterfranken (HBE), Volker Wedde, auf Nachfrage. Prinzipiell aber hätten viele Geschäfte Verständnis für das Anliegen der Aktion. "Jeder Händler würde gerne wieder öffnen, aber eben nicht unrechtmäßig", so Wedde. Die Unternehmen in der Region hätten auch Bedenken, dass eine solche Aktion ihre Situation am Ende sogar verschlimmern könnte oder dass man sie mit umstrittenen Positionen der Querdenker, die zu "#WirMachenAuf" ebenfalls aufriefen, in Verbindung bringt.

    "Derzeit steht Click & Collect mehr im Fokus", sagt der Bezirksgeschäftsführer des Handelsverbandes. Der Forderung der bayerischen Einzelhändler, dass Kunden ihre Online-Bestellungen in den Läden selbst abholen dürfen, kam die bayerische Staatsregierung nun nach. Dementsprechend seien viele Geschäfte gerade mit Vorbereitungen beschäftigt. Trotzdem rechne man im Handel weiter mit starken Umsatzeinbußen, so Wedde. "Daher ist unsere Lösung eine Anpassung der staatlichen Unterstützungsleistungen." Die Forderung des unterfränkischen Handelsverbandes: Wie auch bei den November- und Dezemberhilfen für die Gastronomie soll der Staat auch den Einzelhandel mit 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes aus dem Vorjahr unterstützen. Wedde: "Der finanzielle Spielraum der Geschäfte ist nicht mehr vorhanden."

    Gastrobetriebe aus Unterfranken wollten zunächst mitmachen

    Und wie ist steht die unterfränkische Gastronomie zu "#WirMachenAuf"? "Dass jemand am Montag öffnen will, ist mir nicht bekannt", sagt Michael Schwägerl, Bezirksgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Unterfranken. Zwar hätten zunächst einige Betriebe überlegt, bei der Aktion mitzumachen. Doch sie hätten sich mittlerweile dagegen entschieden, so Schwägerl. Manche Gastronomen würden wohl abwarten, was genau in der neuesten Infektionsschutzverordnung für Bayern dazu formuliert ist, die ab Montag gelten wird. 

    "Wir rechnen aber nicht damit, dass sich zum 11. Januar viel für die Gastronomie ändert", sagt der Bezirksgeschäftsführer der Dehoga. Für diejenigen, die um jeden Preis öffnen wollen, hat Schwägerl kein Verständnis: "Es ist zwingend notwendig, dass die Infektionszahlen wieder runter gehen." Damit die Gastronomie- und Hotelbetriebe den verlängerten Lockdown jedoch überstehen, fordert der Verband, dass die staatlichen Hilfen und das Kurzarbeitergeld weiter zügig fließen.

    Hohe Geld- bis Freiheitsstrafen drohen bei Verstößen – auch für Anstifter

    Wer am Montag trotz des Verbots öffnet, für den könnte es richtig teuer werden, erklärt der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun auf Nachfrage. "Die Leute, die aufmachen, begehen nach dem Infektionsschutzgesetz mindestens eine Ordnungswidrigkeit." Beim ersten Mal würde demnach ein Bußgeld von 5000 Euro drohen, sagt der Jurist. Öffnete der Laden danach noch weitere Male während des Lockdowns, könne das dann schon bis zu 25 000 Euro pro Tag kosten.

    "Man kann sich aber auch strafbar machen", erläutert Jun weiter. Und zwar dann, wenn sich ein Kunde in dem illegal geöffneten Laden mit dem Coronavirus ansteckt. Dazu müsse noch nicht mal die Krankheit bei der Person ausbrechen – alleine die Übertragung von Krankheitserregern zähle hier. "Da ist man mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei", so der Anwalt. Eine weitere Konsequenz könne sein, dass die Stadt dem Betrieb die Gewerbeerlaubnis entzieht. "Das ist relativ leicht zu begründen", sagt Jun.

    Wichtig zu wissen: Allein schon das Teilen von Beiträgen im Netz, in denen zur Öffnung der Geschäfte aufgerufen wird, kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. "Denn das Aufrufen zu Ordnungswidrigkeiten wird wie eine Ordnungswidrigkeit selbst behandelt", erklärt der Jurist. Ähnliches gelte auch für die Aufforderung zu einer Straftat. Selbst dann, wenn niemand dem Aufruf folgt, müsse man unter Umständen für das Teilen des Posts mit einer Haftstrafe rechnen.

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