Die Corona-Zahlen gehen weiter zurück. Am Mittwoch lag die Sieben-Tage-Inzidenz auch in Unterfranken überall unter 20, in den meisten Landkreisen sogar im einstelligen Bereich. Trotzdem mahnt die Politik weiter zu Vorsicht, nicht zuletzt mit Blick auf die ansteckendere Delta-Variante des Virus. Die meisten der bayerischen Corona-Regeln bleiben auch im Juli in Kraft.
Einer, der das nicht so recht einsehen mag, ist Stefan Morhard. Der Wirt des "Bären" in Randersacker (Lkr. Würzburg) hat sich am Mittwoch erneut an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewandt. Morhards Ziel ist es, "einige besonders widersprüchliche Regelungen" der Corona-Schutzverordnung zu kippen.

Der Gastronom aus Unterfranken hatte vor einem Jahr bereits für bayernweite Schlagzeilen gesorgt, als es ihm gelang, die damals gültige Corona-Sperrstunde um 22 Uhr per Eilantrag zu kippen. Auch diesmal wählt Morhard einen ähnlichen Weg. Sein Anwalt Christian Sitter aus Lohr (Lkr. Main-Spessart) hat eigenen Angaben zufolge einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung einzelner Paragrafen der Corona-Schutzverordnung beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht – verbunden mit einem Eilantrag, die Regelungen unverzüglich außer Kraft zu setzen.
Worum geht es konkret?
Worum geht es konkret? Ein erster Punkt ist die Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner, die im Außenbereich arbeiten. Er habe Verständnis dafür, dass sein Personal in Innenräumen Maske tragen muss, sagt der "Bären"-Wirt. Warum aber im Innenhof seines Restaurants oder bei den Kollegen in den Biergärten weiter Maskenpflicht fürs Personal herrsche, sei mit Blick auf die niedrigen Inzidenzen "nicht nachvollziehbar". Alle Experten schätzten die Ansteckungsgefahr im Freien schließlich als "äußerst gering" ein, argumentiert Morhard.

Als "nicht akzeptabel" empfindet der Wirt auch die Regelungen für Tagungen. Dass die Teilnehmer während einer Veranstaltung 1,50 Meter Abstand einhalten müssen, sei richtig. "Aber warum muss dann noch jeder eine FFP2-Maske tragen, selbst wenn er vollständig geimpft oder genesen ist?" Schließlich dürften die Tagungsteilnehmer, wenn sie den offiziellen Teil ihres Treffens beendet haben, "ohne Maske und ohne Abstand" an einem Tisch beim Abendessen sitzen. "Das versteht niemand." Er habe gehofft, so der Wirt, dass die Staatsregierung "solche Auswüchse" in dieser Woche korrigiere, aber passiert sei außer einer Verkürzung der Sperrzeit - Restaurants dürfen nun wieder bis 1 Uhr öffnen – nichts. Morhard: "Die Politik hat die Gastronomie mal wieder vergessen."
Der dritte Punkt, gegen den der "Bären"-Wirt vor Gericht zieht, ist die zuletzt nochmal verschärfte Registrierungspflicht für Restaurant-Besucher. Wer nicht über die Luca- oder die Corona-Warn-App einchecke, müsse derzeit nicht nur seinen Namen und die Telefonnummer oder Mailadresse angeben, sondern auch die postalische Anschrift. Die Angaben zu kontrollieren, bedeute einen "unnötigen Mehraufwand", der nicht zu rechtfertigen sei. Für viele seiner Gäste, sagt Morhard, seien die Apps einfach keine Alternative.
Eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof
Anwalt Sitter sieht derweil weitere "Freiheitsrechte" durch die Corona-Regelungen ungerechtfertigterweise eingeschränkt. So vertrete er aktuell auch einen Diskothekenbetreiber aus dem oberpfälzischen Landkreis Tirschenreuth vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dass dieser seinen seit März 2020 geschlossenen Laden "trotz Inzidenz null" nicht öffnen dürfe, widerspreche seinem Verständnis von Grundrechten, so Sitter.
