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WÜRZBURG: Wissen bringt Zuschuss: Arbeitsagentur zahlt die Bewerbung

WÜRZBURG

Wissen bringt Zuschuss: Arbeitsagentur zahlt die Bewerbung

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    Die Mutter gibt zu bedenken, dass junge Leute heutzutage „durchaus 50 bis 70 Bewerbungen schreiben – da entstehen Kosten für Kopien und vieles mehr.“ Auch für Anfahrten zu Vorstellungsgesprächen.

    Junge Leute, die sich um eine Ausbildungsstelle bewerben, könnten einen Zuschuss gut gebrauchen – und von der Arbeitsagentur erhalten. „Doch wie denn, wenn man gar nicht erst davon erfährt?“ fragt die Mutter.   Sie habe im Fernsehen das Wort „Bewerbungskostenzuschuss“ im Zusammenhang mit der Arbeitsagentur zufällig gehört und dann im Internet recherchiert. Und danach machte sie ihrem Ärger Luft: erst bei der Agentur und dann bei der Zeitung.   „Unter ,Service' verstehe ich, dass der Arbeitsvermittler sagt: ,Es gibt diese Möglichkeit, dass Sie den Antrag auf Bewerbungskostenzuschuss stellen'.“ Nicht einmal in der Schule habe sich die Möglichkeit eines solchen Zuschusses herumgesprochen, erklärt sie nach einem Gespräch mit ihrer 17-jährigen Tochter, die ein Gymnasium besucht.

    Kann-Bestimmung

    Zu guter Letzt habe es bei der Arbeitsagentur auch noch geheißen, es gehe hier um eine „Kann-Bestimmung“, die bei einer Beratung nicht zwangsläufig genannt werden müsse. Das empört die Mutter erst recht, denn die Familie hat im Zusammenhang mit der Bewerbung der Kinder um eine Arbeitsstelle schon einiges Geld investiert.

    Der Pressesprecher der Agentur Wolfgang Albert bringt Licht ins Dunkel: Die Arbeitsagentur gewähre für gemeldete Ausbildungsplatzbewerber bis zu 150 Euro Bewerbungskostenzuschuss innerhalb eines Jahres. Hier gehe es tatsächlich um eine Ermessensleistung, die von den Agenturen vor Ort festgelegt wird. „Würzburg hat die Entscheidung getroffen, zu bezuschussen.“

    Im Gegensatz zu der Meinung von Frau M. geht der Pressesprecher davon aus, dass Eltern und betroffene Ausbildungsbewerber Bescheid wüssten, weil die Agentur auf verschiedenen Kanälen informiere: bei speziellen Elternabenden der Berufsberater an den Schulen, beim Elterninformationstag im Berufsinformationszentrums (BIZ) und während der Berufsberatung mit Infoblättern für die Klienten. Das Leistungsspektrum des Sozialgesetzbuches sei allerdings breit – bei der Beratung geht es auch um Berufsausbildungsbeihilfe, Einstiegsqualifizierungen und vieles mehr – daher will Albert nicht ausschließen, dass ein Berater eventuell nicht ausdrücklich auf gerade diese Zuschussmöglichkeit verwiesen hat, vielleicht auch, weil er davon ausging, dies sei bekannt. Albert: „Aufgrund der unterschiedlichen Kanäle ist aber sichergestellt, dass in einem ausreichenden Umfang informiert wurde.“

    Albert verweist darauf, dass einen solchen Zuschuss nur bekommt, wer ausdrücklich als Bewerber arbeitssuchend gemeldet und nach Meinung des Beraters auch für die ausgesuchte Ausbildung geeignet ist.

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