Einstimmiger Beschluss des Stadtrats: Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres werden die monatlichen Beiträge für die städtischen Kindertageseinrichtungen um zehn Euro pro Monat angehoben. Die erforderliche Änderung der Gebührensatzung hat der Stadtrat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen. Die Erhöhung tritt nach den Sommerferien ab September 2023 in Kraft.
Die Gebührenhöhe in den städtischen Kindergärten und -krippen wird damit erneut an die der Einrichtungen in freier Trägerschaft angepasst. Grund sind wie im vergangenen Jahr die steigenden Personalkosten, die rund drei Viertel der Gesamtkosten ausmachen. Laut Beschlussvorlage für den Stadtrat werden durch die pauschale Erhöhung um zehn Euro pro Kind und Monat weniger als die Hälfte der Tariferhöhungen des vergangenen Jahres auf die Eltern umgelegt, die Tarifanpassung des Jahres 2023 sind noch gar nicht berücksichtigt. Auch die Gebühren für die qualifizierte Kindertagespflege steigen um zehn Euro pro Monat und Kind.
Gebühren könne auf Antrag übernommen werden
Einige Beispiele: Bei bis zu siebenstündiger Betreuung im Kindergarten steigt die Monatsgebühr für das erste Kind von 136 auf 146 Euro, in einer Kleinkindgruppe von 250 auf 260 Euro. Die städtischen Gebühren bleiben auch nach der Erhöhung teilweise deutlich unter den Elternbeiträgen, die bei freien Trägern fällig werden. Für Geschwisterkinder gibt es weiterhin deutliche Ermäßigungen, ab dem dritten Kind ist der Besuch städtischer Kindergartengruppen sogar beitragsfrei.
Wenn die finanzielle Belastung für die Eltern zu groß ist, können die Gebühren auf Antrag ganz oder teilweise vom städtischen Fachbereich Jugend und Familie übernommen werden. Im Kindergartenjahr 2021/2022 wurde diese Hilfe für rund ein Viertel der Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen gewährt.