Auch in diesem Jahr wird es nichts: Aufgrund der aktuellen Infektionslage und der rechtlichen Situation durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss die Stadt Würzburg das Frühjahrsvolksfest 2021 absagen. Dies wurde dem zuständigen Bau- und Ordnungsausschuss am Mittwoch mitgeteilt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt vom Mittwochnachmittag. Schaustellersprecher und Festwirte seien informiert. Die Stadt Würzburg bedauere außerordentlich, dass alle Bewerberinnen und Bewerber um einen Standplatz eine Absage erhalten und das Volksfest ersatzlos entfällt, so die Mitteilung.
"Das ist aus heutiger Sicht der Stadt nicht verantwortbar."
Wolfgang Kleiner - Kommunalreferent
"Die aktuelle Infektionslage, wie die rechtliche Situation lassen es nicht zu, ein Volksfest für den März 2021 weiter zu planen. Das ist aus heutiger Sicht der Stadt nicht verantwortbar, sogar objektiv unmöglich", wird Kommunalreferent Wolfgang Kleiner zitiert, "selbst wenn wir aufgrund höherer Schutzmaßnahmen und zugelassener Impfstoffe die Hoffnung hatten, Volksfeste, wenn auch mit angepassten oder reduzierten Konzepten, stattfinden zu lassen." Bei der Entscheidung zu beachten gewesen sei auch, dass das diesjährige Frühjahrsvolkfest zeitlich sehr früh im Jahr stattfinden sollte, nämlich vom 13. bis 28. März.
Zuletzt fand das Würzburger Frühjahrsvolksfest im Jahr 2019 statt
Zuletzt fand das Würzburger Frühjahrsvolksfest im Jahr 2019 statt. Es ist jährlich das erste größere Volksfest in Bayern und stellt mit rund 200 000 Besuchern den "Auftakt in die Volksfestsaison" dar. Bereits das Frühjahrsvolksfest 2020 entfiel, weil die Pandemielage und die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Großveranstaltungen nicht zuließen. Auch Kiliani musste im vorigen Jahr wegen Corona abgesagt werden.

Ob die Frühjahrsmesse auf dem oberen und unteren Markt stattfinden kann, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden, da dies abhängig sei von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, so die Mitteilung weiter. Zwar seien Verkaufsmärkte bis auf die Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln aktuell in Bayern noch untersagt. Aber in manchen früheren Fassungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei es erlaubt gewesen, Verkaufsmärkte, die keinen Volksfestcharakter haben, mit Hygienekonzept durchzuführen.
Ob diese Möglichkeit in den kommenden Wochen aufgrund einer Verbesserung der Infektionslage geschaffen werden könne, bleibe abzuwarten. Die Bezirksgeschäftsstelle des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller sei hier informiert, dass eine Entscheidung noch ausstehe, schließt die Mitteilung.