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Würzburg: Würzburger Landrat Nuß zahlt einem Mitarbeiter Schmerzensgeld

Würzburg

Würzburger Landrat Nuß zahlt einem Mitarbeiter Schmerzensgeld

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    Eberhard Nuß hat einem Beschäftigten des Würzburger Landrates Schmerzensgeld gezahlt. 
    Eberhard Nuß hat einem Beschäftigten des Würzburger Landrates Schmerzensgeld gezahlt.  Foto: Johannes Kiefer

    Eine E-Mail hat für den Chef der Würzburger Kreisbehörde nun unangenehme Folgen. Ende März verdächtigte Landrat Eberhard Nuß zu Unrecht eine bestimmte Person aus dem Kreis der 550 Beschäftigten, einen anonymen Brief an diese Redaktion und an verschiedene Kreisräte geschickt zu haben. Dem Angestellten muss Nuß nun ein Schmerzensgeld zahlen.

    In dem anonymen Brief wurde ein Abteilungsleiter entlarvt, der jahrelang Mitarbeiter gemobbt haben soll. Landrat Nuß soll seine "schützende Hand" über den Abteilungsleiter gehalten haben. Nuß bestritt das, räumt aber mittlerweile gegenüber dieser Redaktion ein, dass es "diese menschlich furchtbaren Vorgänge" am Landratsamt gegeben hat.

    Zähe Verhandlungen mit Landrat Nuß

    Aus "Ehrgeiz, Eifersucht und Rache" sei der anonyme Brief verfasst worden, war Nuß zunächst überzeugt. In der E-Mail an Mitarbeiter, die dieser Redaktion vorliegt, nannte er den von ihm vermuteten Verfasser auch konkret beim Namen. Mit der verdächtigten Person hatte er über seine Mutmaßung zuvor nicht gesprochen. Erst durch die Recherchen dieser Redaktion erfuhr der Beschäftigte vom Verdacht des Landrats. Nuß räumte im Juli ein, einen Fehler gemacht zu haben. Die Regierung von Unterfranken prüft seit September den Fall. Mit einem Abschluss sei nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen, teilt Pressesprecher Johannes Hardenacke auf Anfrage mit. 

    Nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Vorfalls im Juli gab es "zähe Verhandlungen", wie der von der betroffenen Person eingeschaltete Würzburger Rechtsanwalt Bernd Spengler während der Gespräche mit Landrat Nuß beschrieb. Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, wollten er und sein Mandant schon damals keine Erklärung abgeben. Im Raum standen Verstöße von strafrechtlicher Relevanz wie üble Nachrede oder Verleumdung, für die eine Wiedergutmachung und eine Klarstellung gefordert wurden. Die verdächtigte Person versichert nämlich glaubhaft, den Brief nicht geschrieben zu haben.

    Parteien vereinbaren Stillschweigen

    Es vergingen mehrere Monate, bis Nuß den Forderungen nachkam. Die beiden Parteien schlossen schließlich eine Vereinbarung ab, über die Stillschweigen vereinbart wurde. Weder Nuß noch Spengler und seine Mandantschaft sprechen über den Inhalt. Dieser Redaktion liegen aber Informationen vor, nach denen Landrat Nuß sich dazu bereit erklärt haben soll, der von ihm zu Unrecht verdächtigten Person ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zu zahlen und deren Anwaltskosten zu übernehmen. Gefordert wurden nach Informationen dieser Redaktion 5000 Euro als Ausgleich für den psychischen Druck.

    Das Schmerzensgeld soll nach Kenntnis dieser Redaktion ein Versicherungsunternehmen auf das Konto des Betroffenen überwiesen haben. Eine vereinbarte Erklärung des Landrats im Intranet der Behörde soll bis heute nicht erfolgt sein. 

    Bleibt die Frage, ob das Schmerzensgeld von der Versicherung des Landkreises oder von der privaten Diensthaftpflicht des Landrats bezahlt wurde. Dazu teilt der Anwalt des Landratsamtes mit: "Es handelt sich um eine Einigung zwischen zwei Privatpersonen. Mehr ist dem Landratsamt Würzburg nicht bekannt." Auch Nuß ist der Meinung, dass es sich "um keine dienstliche Angelegenheit" handle. Diese Redaktion gab Nuß am 4. November Gelegenheit, sich über den Verlauf der Verhandlungen zu äußern und auf die Frage zu antworten, ob er sich an alle Vereinbarungen gehalten hat. 

    Landrat Nuß will Berichterstattung untersagen

    Inhaltlich hat sich Nuß zu den Fragen nicht geäußert. Am 6. November schrieb er in einer E-Mail an diese Redaktion, "dass eine Einigung zwischen (...) und mir als Privatperson und nicht in dienstlicher Eigenschaft unter anwaltlicher Beratung beider Seiten erfolgt ist und aus unserer Sicht diese persönliche Angelegenheit damit umfassend und in beidseitigem Einverständnis erledigt ist". Die geplante Berichterstattung dieser Redaktion über die Zahlung eines Schmerzensgeldes halte er für "rechtswidrig".

    Nuß schreibt weiter: "Ich untersage – nicht zuletzt unter Hinweis auf Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Bestimmungen – Ihnen und damit der Main Post insoweit jegliche weitere Veröffentlichung." Nuß erwartet von dieser Redaktion auch eine schriftliche Zusicherung, von einer Berichterstattung abzusehen. Ansonsten werde er umgehend den Deutschen Presserat informieren und "im einstweiligen Rechtsschutz" seine Interessen durchsetzen.

    Diese Redaktion hat sich unter Abwägung der Interessen der Beteiligten entschieden, darauf nicht einzugehen. Sie gewichtet das öffentliche Informationsinteresse am Verhalten des Landrats höher als dessen Interesse an der Geheimhaltung des Vorgangs.

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