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Würzburg: Zoff um Kündigung zweier leitender Ärzte an der Uniklinik Würzburg: Beschäftigte wehren sich gegen eine Rückkehr

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Zoff um Kündigung zweier leitender Ärzte an der Uniklinik Würzburg: Beschäftigte wehren sich gegen eine Rückkehr

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    Die Entlassung von zwei leitenden Medizinern an der Würzburger Uniklinik schlägt seit einem Jahr hohe Wellen über Würzburg hinaus. Auch strafrechtliche Ermittlungen laufen.
    Die Entlassung von zwei leitenden Medizinern an der Würzburger Uniklinik schlägt seit einem Jahr hohe Wellen über Würzburg hinaus. Auch strafrechtliche Ermittlungen laufen. Foto: Getty, Daniel Biscan

    Nächster Akt im Streit um die Entlassung zweier Mediziner am Universitätsklinikum Würzburg (UKW): Eine Reihe von Beschäftigten hat offenbar gedroht, selbst zu kündigen, sollte der leitende Arzt an den OP-Tisch zurückkehren.

    Auf dieser Grundlage hat die Uniklinik nun eine weitere, sogenannte "Druckkündigung" gegen den Mediziner ausgesprochen. Dies bestätigte dessen Anwalt jüngst bei einem neuerlichen Gütetermin vor dem Würzburger Arbeitsgericht. Eine außerordentliche Druckkündigung kommt zur Anwendung, wenn Kollegen die weitere Zusammenarbeit mit einer Person ablehnen. Sie hat hohe rechtliche Hürden.

    Beide Ärzte seit über einem Jahr nicht mehr in der Klinik tätig

    Die Würzburger Uniklinik hatte bereits vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Nürnberg auf den Widerstand aus der Belegschaft hingewiesen. Dennoch hatte das LAG – anders als zuvor das Würzburger Arbeitsgericht – auf Antrag des Mediziners durch Erlass einer einstweiligen Verfügung seine Wiederbeschäftigung angemahnt, zumindest bis zu einer etwaigen Entscheidung in der Hauptsache.

    Umgesetzt hat dies die Uniklinik bisher nicht, trotz einer angeordneten Zwangsvollstreckung. Der leitende Arzt ist – wie seine ebenfalls entlassene Kollegin – inzwischen seit über einem Jahr nicht mehr in der Klinik tätig. Eine Rückkehr ist nicht in Sicht.

    Auch der zweite Gütetermin im Fall des Mediziners brachte vor dem Würzburger Arbeitsgericht nun keine Annäherung zwischen Arzt und Uniklinik. Alle Augen richten sich auf ein mögliches Güterichterverfahren, wie es das Landesarbeitsgericht zuletzt vorgeschlagen hat. Ob es tatsächlich stattfindet, ist noch offen – beide Parteien signalisierten aber ihre Bereitschaft, das Güterichterverfahren durchzuführen.

    Sollte es dazu kommen, würde ein externer Richter oder eine externe Richterin als Art Mediator versuchen, außerhalb der laufenden Verfahren eine Einigung zwischen Kläger und Uniklinik zustande zu bringen – zum Beispiel über Abfindungszahlungen. Ein solches Verfahren wäre nichtöffentlich, der Anwalt der Uniklinik sprach von einem "geschützten Raum". Käme es auf diese Weise zu einer Verständigung, hätten sich die Verfahren vor den Arbeitsgerichten erledigt.

    Entlassene Mediziner weisen alle Vorwürfe zurück

    Gegen den entlassenen Mediziner stehen laut Gericht "schwere Vorwürfe" im Raum. So soll er unter anderem die falsche Ausstellung des Totenscheins einer Patientin veranlasst haben. Der Beschuldigte weist alle Vorwürfe zurück und hat Kündigungsschutzklagen eingereicht.

    Im Fall der Ärztin steht arbeitsrechtlich demnächst die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht an: Sie hatte ebenfalls gegen ihre Kündigung geklagt und gegen die Bestätigung durch das Würzburger Arbeitsgericht Berufung eingelegt. Der leitenden Medizinerin wird vorgeworfen, bei einer Operation am zuständigen Anästhesisten vorbei ein Kreislaufmittel gespritzt und damit ihren Kompetenzbereich überschritten zu haben. Die Patientin war im Verlauf der OP gestorben. Auch die Ärztin bestreitet die Vorwürfe.

    Losgelöst von den Arbeitsgerichtsprozessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg seit Frühjahr 2024 strafrechtlich gegen Arzt und Ärztin. Untersucht werden 22 Operationen unter ihrer Beteiligung, bei denen es zu Fehlern gekommen sein könnte. Ein anonymer Hinweisgeber hatte im Januar 2024 eine entsprechende Liste an die Polizei gegeben. Im Oktober wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung von Gutachten beauftragt, sie sollen im Mai vorliegen. Laut Polizei sind sie "richtungsweisend für die weiteren Ermittlungen".

    Im Streit um die Kündigungen jedenfalls scheint der Leidensdruck auf beiden Seiten zuzunehmen. Die Uniklinik, so ist den Äußerungen vor Gericht zu entnehmen, möchte wieder Ruhe in die Abteilung bringen. Und den Mediziner kostet jede weitere Klage viel Geld. Beim Gütetermin, zu dem sich beide Parteien nur per Video zuschalteten, verwies der Anwalt des Arztes auf die steigenden Kosten der Verfahren: Damit "nähern wir uns einem Punkt, an dem es gilt: ganz oder gar nicht".

    Beide Ärzte jetzt in einer Allgemeinarztpraxis

    Der Mediziner und sein Anwalt hätten sich gewünscht, dass das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Würzburg bis zur Klärung vor dem Landesarbeitsgericht ausgesetzt wird – was die Richterin ablehnte. Sie machte umgekehrt deutlich, dass die Rückkehr zu einem "gedeihlichen Arbeitsverhältnis" schwierig werden dürfte.

    Die entlassenen Ärzte haben sich ohnedies bereits neue Jobs gesucht: Auf der Homepage einer Allgemeinarztpraxis in Baden-Württemberg werden die beiden seit einigen Wochen als Verstärkung präsentiert. Eine regionale Tageszeitung hat über die personelle Veränderung berichtet. Grundsätzlich ist nach einer Kündigung die Aufnahme neuer Arbeitsverhältnisse zulässig, trotz laufender Gerichtsverfahren.

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