Seit Monaten steht auf dem Pendlerparkplatz zwischen Goßmannsdorf und Winterhausen ein offensichtlich verlassener und demolierter blauer Mercedes. Die Frontscheibe ist eingeschlagen und das Beifahrerfenster fehlt. Die Nummernschilder sind entfernt und im Innenraum stapeln sich diverse Gegenstände – scheinbar wurde das Fahrzeug über einige Monate hinweg von Randalierern zugemüllt und teilweise beschädigt. Trotz seines Zustands wurde das Auto bisher nicht abgeschleppt.
Wie ist es möglich, dass ein verlassenes Fahrzeug so lange auf dem Parkplatz bleibt? Nach Angaben des Kreisbauamts Ochsenfurt und des Bauhofs Würzburg sei das Fahrzeug im April festgestellt worden, damals stand es vermutlich schon seit einigen Wochen auf dem Parkplatz. Die Polizeiinspektion Ochsenfurt sei am ersten April ebenfalls informiert worden. Obwohl inzwischen mehr als vier Monate vergangen sind, steht das Fahrzeug weiterhin dort.
Landratsamt: Wer für das Abschleppen zuständig ist, hängt von der Art der Straße ab
Auf Nachfrage dieser Redaktion erklärte die Polizeiinspektion Ochsenfurt, dass der Halter des Fahrzeugs zwar ausfindig gemacht werden konnte und bereits Versuche unternommen wurden, ihn zu kontaktieren, allerdings ohne Erfolg. Da sämtliche Fristen zur Entfernung des Fahrzeugs nicht eingehalten wurden, sei das Fahrzeug mit einem roten Punkt markiert worden. Das sei ein Hinweis darauf, dass das Auto im Auftrag der zuständigen Gemeinde oder Stadt abgeschleppt werden darf, wenn sich der Halter nicht meldet oder das Fahrzeug entfernt. Bislang ist jedoch keine Maßnahme erfolgt.

Paul Justice, Pressesprecher des Landratsamts Würzburg, erläutert, dass der Abstellort eines Fahrzeugs entscheidend dafür ist, wann und durch welche Behörde für das Abschleppen zuständig ist. "In der Regel meldet die feststellende Person das Fahrzeug an die Gemeinde, die Autobahndirektion, die Polizei oder an uns. Diese ermittelt und bringt gegebenenfalls einen roten Punkt an. Nach Ablauf der Frist wird der Vorgang zur Verwertung an die zuständige Behörde weitergegeben."
Mercedes bei Winterhausen wird spätestens Mitte September abgeschleppt
Die Zuständigkeit hängt laut Justice von der Art der Straße ab. In Bayern sei primär die Straßenbaubehörde für das Abschleppen verantwortlich, doch auch Kreisverwaltungsbehörden könnten Maßnahmen ergreifen. "In manchen Fällen kann es auch ein abfallrechtliches Thema sein, dann ist der Fachbereich Immissionsschutz, Abfallrecht am Landratsamt zuständig. Dafür sind interne Absprachen notwendig."

Dass es teilweise Monate dauert, bis ein Fahrzeug entfernt wird, liegt laut Justice daran, dass zunächst der Halter ermittelt und zur Entfernung aufgefordert werden muss. "Solange keine Gefahr für den Straßenverkehr besteht, sind sofortige Maßnahmen nicht verhältnismäßig", so Justice.
Im Fall des besagten Mercedes sei der Halter bereits angeschrieben und zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert worden. Sollte er nicht reagieren, werde das Fahrzeug Mitte September abgeschleppt. Bisher habe sich der Halter nicht gemeldet.