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Flaschenwurf: Fan muss blechen

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Flaschenwurf: Fan muss blechen

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    1200 Euro Schmerzensgeld hat das
Amtsgericht Würzburg nun
Schiedsrichter Uwe Prause (im Bild)
zugesprochen, da er im
Basketball-Bundesligaspiel gegen Frankfurt
von einer Plastikflasche getroffen
wurde.
    1200 Euro Schmerzensgeld hat das Amtsgericht Würzburg nun Schiedsrichter Uwe Prause (im Bild) zugesprochen, da er im Basketball-Bundesligaspiel gegen Frankfurt von einer Plastikflasche getroffen wurde. Foto: FOTO F. FRÜHWIRTH

    Würzburg Es war der negative Höhepunkt einer an Turbulenzen reichen Basketball-Saison für den inzwischen insolventen Ex-Bundesligisten TSK Würzburg. Am 19. März brannten einem Fan im Spiel gegen Frankfurt (87:89) kurz vor Schluss nach einer umstrittenen Schiri-Entscheidung die Sicherungen durch. Seine aufs Spielfeld geworfene Plastikflasche traf Referee Uwe Prause am Kopf - der 40-Jährige verschwand benommen in der Kabine.

    Bleibende Schäden hinterließ die Attacke jedoch nicht, am Montag drauf war der Geschäftsführer eines Einzelhandelsunternehmens wieder im Dienst. Für die wirtschaftlich kurz vor dem Aus stehenden X-Rays hatte die Aktion dennoch ein kostspieliges Nachspiel: 2500 Euro wegen "mangelnden Ordnungsdienstes" sowie 5000 Euro Ordnungsstrafe setzte die Spielleitung der Basketball-Bundesliga als Strafmaß fest.

    Nun musste sich der 37-jährige Flaschenwerfer verantworten. Prause hatte eine Entschuldigung des Zuschauers, der sich freiwillig gemeldet hatte, abgelehnt: "Für mich ist dieser Vorfall unentschuldbar. Ich werde Strafanzeige stellen." Gegen eine Zahlung von 1600 Euro stellte das Amtsgericht Würzburg nun das Verfahren wegen wegen geringer Schuld ein. Der Angeklagte aus dem Neckar-Odenwald-Kreis habe sich einsichtig gezeigt, hieß es. Zudem wurde die fast leere Flasche nicht als Waffe angesehen, weshalb der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fallen gelassen wurde. Prause, der als Zeuge vor Ort war, erklärte sich mit 1200 Euro Schmerzensgeld einverstanden und verzichtete auf ein Zivilrechts-Verfahren. 400 Euro gehen an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Fan, von Beruf Beamter, gilt damit nicht als vorbestraft.

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