Weil er gegen das in Bayern geltende Tennis-Verbot vorgeht, ist der TC Rot-Weiß Gerbrunn in die Schlagzeilen geraten. Mit Hilfe der Würzburger Rechtsanwaltskanzlei Steinbock und Partner hat der Klub am Montag einen Normenkontrollantrag und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bayerischen Verwaltungsgrichtshof eingereicht. Das Ziel: die Maßnahmen, die in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert sind, zu kippen. Dort heißt es unter Paragraph 10: „Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt.“
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