Während die Mannschaft des Fußball-Regionalligisten FC Schweinfurt 05 mit dem 1:1 in Fürth zwei Punkte fahrlässig hat liegen lassen, werden sich die Verantwortlichen des Vereins trotz der dreimonatigen Einspruchsfrist bereits in den kommenden Tagen Gedanken machen müssen, wie sie mit dem Berufungsurteil in der Causa Schwaben Augsburg umgehen werden.
Die drei Punkte aus dem mit 3:4 verlorenen Spiel in Augsburg bleiben nun trotz eines Verstoßes gegen die U23-Regel bei den Schwaben. Hintergrund der juristischen Kehrtwende ist ein Formfehler des Sportgerichts in erster Instanz: Die Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbands sieht für das vorliegende Vergehen gar nicht explizit eine Ergebnisumkehr als Strafmaß vor – wie beispielsweise für den Einsatz nicht spielberechtigter Akteure.

05-Geschäftsführer Markus Wolf hatte angekündigt, dass sich die Schweinfurter einem eventuellen Einspruch der anderen Betroffenen Türkgücü, Bamberg und Burghausen anschließen wollen. Und formulierte das in Fürth bei aller Zurückhaltung ("wir haben in Augsburg schließlich verloren") offensiver: "Wir werden gemeinsam etwas unternehmen." Die Klubs können das ständige Schiedsgericht am Oberlandesgericht Nürnberg anrufen.
Pokalspiel von 2018 als Präzedenzfall
Präzedenzfall könnte das von den Schweinfurtern mit 3:1 gewonnene Pokal-Achtelfinale gegen die Würzburger Kickers von 2018 sein. Da hatten die Nullfünfer gegen die U23-Regel verstoßen, das Sportgericht hatte seinerzeit eine Spielwertung zu Gunsten der Würzburger vorgenommen. "Jetzt geht es um Gleichbehandlung", deutete der in die Abwicklung involvierte Schweinfurter Co-Trainer Gregor Opfermann an, der selbst Jurist ist.
Ebenso, dass man dann einen Dringlichkeitsantrag am OLG stellen müsste. Andernfalls drohe eine Verhandlung erst in Monaten, ohne Rücksicht auf die terminlichen Zwänge einer Fußballsaison.