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Fußball: Spielabbruch in Stammheim: Unterfränkische Schiedsrichter zeigen Ex-Kickers-Trainer Dieter Wirsching an

Fußball

Spielabbruch in Stammheim: Unterfränkische Schiedsrichter zeigen Ex-Kickers-Trainer Dieter Wirsching an

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    Hat den Zorn der unterfränkischen Schiedsrichter auf sich gezogen: Für Dieter Wirsching haben seine Äußerungen in den Sozialen Netzwerken hinsichtlich der Schiedsrichterleistung im abgebrochenen Spiel beim SV Stammheim  ein Nachspiel. 
    Hat den Zorn der unterfränkischen Schiedsrichter auf sich gezogen: Für Dieter Wirsching haben seine Äußerungen in den Sozialen Netzwerken hinsichtlich der Schiedsrichterleistung im abgebrochenen Spiel beim SV Stammheim  ein Nachspiel.  Foto: foto2press/Frank Scheuring

    Der von den Spielern des SV Stammheim provozierte Spielabbruch der Kreisliga-Partie gegen den VfL Volkach/DJK Rimbach am 8. Mai könnte die Stammheimer und auch Ex-Kickers-Trainer Dieter Wirsching noch teuer zu stehen kommen.

    Das Kreissportgericht Schweinfurt wertete die Partie erwartungsgemäß mit 2:0 für Volkach/Rimbach und verhängte gegenüber dem SV Stammheim eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro, wie Günter Stottele, Vorsitzender des Kreissportgerichts Schweinfurt, gegenüber dieser Redaktion bestätigte.

    Der Verbandsanwalt hat Berufung eingelegt

    In diesem Spiel hatten die Stammheimer nach mehreren Entscheidungen des Schiedsrichters gegen sie den Platz verlassen, was den Spielabbruch nach sich zog. „Auch wenn einige Entscheidungen des Schiedsrichters zumindest streitwürdig waren oder ihm sogar Regelverstöße nachgewiesen werden, gibt es keine Berechtigung, den Platz zu verlassen“, so Stottele. Deshalb sei die Geldstrafe und die Spielwertung gegen Stammheim obligatorisch.

    Doch ist dieser Fall – „der erste dieser Art“ (Stottele) – damit noch nicht beendet. „Offenbar haben die unterfränkischen Schiedsrichter etwas Druck gemacht, so dass der Verbandsanwalt gegen unser Urteil Berufung eingelegt hat“, glaubt der Sportrichter aus Burgpreppach. Dem Bezirks-Schiedsrichterverband sei die ausgesprochene Geldstrafe offenbar zu gering. Der Fall wandert nun vor das Bezirkssportgericht.

    Schiedsrichter zeigen Dieter Wirsching an

    Aber auch Stottele und seine Beisitzer wird dieser Spielabbruch noch ein weiteres Mal beschäftigen. Durch seine den Spielabbruch betreffenden Äußerungen in den sozialen Medien hat nämlich Dieter Wirsching, ehemaliger Trainer der Würzburger Kickers und selbst noch Spieler beim SV Stammheim, den Unmut der Schiedsrichter in Unterfranken auf sich gezogen.

    Wirsching hatte in den Sozialen Netzwerken Instagram und Facebook geschrieben: „Diese Schiedsrichter sind eine Schande für unseren Sport“ und „Zudem hat dieser 70-Jährige niemals gegen den Ball getreten! So geht unser geliebter Fußball kaputt“. Aufgrund dieser Äußerungen sei eine Anzeige der unterfränkischen Schiedsrichter bei ihm eingegangen, so Stottele weiter, der diese Anzeige auch als berechtigt ansieht.

    In den sozialen Netzwerken machte Dieter Wirsching seinem Unmut über die Schiedsrichterleistung Luft. Mit seinen Äußerungen beschäftigt sich nun das Kreissportgericht.
    In den sozialen Netzwerken machte Dieter Wirsching seinem Unmut über die Schiedsrichterleistung Luft. Mit seinen Äußerungen beschäftigt sich nun das Kreissportgericht. Foto: Screenshot Matthias Lewin

    Ob diese Anzeige allerdings bereits an diesem Mittwoch abschließend verhandelt werden wird, ist noch nicht klar. Eine entsprechende Stellungnahme des SV Stammheim, der für seine Spieler haftet, sei bereits eingegangen. "Der Verein ist der Ansicht, die Äußerungen Wirschings bezögen sich nicht auf den Schiedsrichter der Partie am 8. Mai, sondern auf die Schiedsrichter allgemein", kommentiert der langjährige Sportrichter.

    „Das interessiert das Sportgericht allerdings nicht. Wenn ein Spieler die Leistung eines Schiedsrichters in einem Spiel der Kreisliga Schweinfurt 1 auf alle Schiedsrichter im Bayerischen Fußball-Verband beziehe, dann muss er eine Strafe bekommen“, betont Stottele. Über die Höhe der Geldstrafe wollte sich der Kreissportgerichtsvorsitzende aber nicht äußern. Selbst eine Sperre oder ein Platzverbot sei für Dieter Wirsching denkbar, dann würde die fällige Geldstrafe aber „etwas niedriger angesetzt“.

    Ein Grundsatzurteil des Verbandssportgerichtes sage aus, dass Beleidigungen in Sozialen Medien geahndet werden können, wenn ein Zusammenhang mit einem Spiel besteht. „Und das ist in diesem Fall eindeutig“ kann sich Stottele nicht vorstellen, dass Dieter Wirsching „leer ausgeht“. Der Ex-Profi wollte sich wegen des noch laufenden Verfahrens aktuell ebenso wenig äußern wie der SV Stammheim.

    Stottele kann sich an einen Fall beim TSV Westheim (Landkreis Haßberge) erinnern, als mehrere Spieler des Vereins in den Sozialen Netzwerken über einen Schiedsrichter hergezogen seien. „Die haben wir dann gesperrt und mit einer kleinen Geldstrafe belegt.“

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